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Urteil: Stadt Wien muss Dokumente für Journalisten offenlegen

1-01-1970, 00:00

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) sprach am Montag in einer Pressekonferenz von einem “großen Schritt” für Journalisten.

Im österreichischen Auskunftspflichtgesetz war bisher lediglich davon die Rede, dass Auskünfte erteilt werden müssen. Die Verpflichtung, auch Zugang zu Dokumenten zu gewähren fehlte jedoch. Der Journalist und FOI-Vorstand Markus Hametner hatte dies in mehreren Fällen versucht, zuletzt bei der Stadt Wien. Mit seiner Anfrage, Einblick in Dokumente zu Einsparungsmaßnahmen zu bekommen, war er bei den Verwaltungsbehörden zuerst abgeblitzt.

Negatives Urteil in erster Instanz

Auch ein erstinstanzliches Urteil ging für den Journalisten negativ aus. Daraufhin wandte sich Hametner an den VwGH und bekam Recht: Laut dem Höchstgericht ist der Zugang für “Watchdogs” – also Journalisten, Meinungsbildner, Blogger und NGOs – geboten. Sollten gewisse Informationen in den Unterlagen private oder geschäftliche Rechte verletzen, müssen diese nach dem Urteil geschwärzt werden, womit zumindest ein teilweiser Zugang gesichert ist.

“Dr. Erwin Pröll Privatstiftung” muss offengelegt werden

Auch in einem weiteren, ähnlichen Fall hat FOI-Vertreter Hametner vor einem Höchstgericht gewonnen: Das Land Niederösterreich muss die Regierungsbeschlüsse für die Förderung der “Dr. Erwin Pröll Privatstiftung” offenlegen. Auch hier war der Weg zur Durchsetzung ähnlich, die dortigen Behörden hatten zunächst eine Auskunft verweigert. Das Landesverwaltungsgericht entschied im Sinne der Beschwerdesteller.

“Das Recht auf Informationszugang ermöglicht es uns, Informationen zu bekommen, die die Politik nicht herausgeben will”, kommentierte FOI-Generalsekretär Mathias Huter den VwGH-Entscheid. Er sieht darin eine neue rechtliche Situation für Journalisten, fordert die Regierung aber auch dazu auf, das schon lange angekündigte Transparenzgesetz und den Fall des Amtsgeheimnisses endlich durchzusetzen.

(APA/red)

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