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12-Stunden-Tag: Hofer wenig Verständnis für ÖBB-Betriebsversammlungen

1-01-1970, 00:00

Bei den Österreichischen Bundesbahnen gebe es in vielen Bereichen bereits seit Jahren Betriebsvereinbarungen über 12-Stunden-Dienste. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Arbeitszeitflexibilisierung sehe vor, dass sich an diesen Vereinbarungen auch nichts ändere. Sollte es aber innerhalb der Belegschaft den Wunsch geben, auf einen Dreischichtbetrieb zu je 8 Stunden umsteigen zu wollen, dann stehe es dem Betriebsrat frei, entsprechende Vereinbarungen mit dem Management zu treffen.

ÖBB soll für 12-Stunden-Tag bleiben wollen

Laut ersten Schätzungen seien am Montag rund 250 der täglich 5.000 fahrende Züge ausgefallen bzw. verspätet gewesen, verweist Hofer auf Angaben der ÖBB. Keine Beeinträchtigungen habe es in Tirol, Vorarlberg und Kärnten sowie im internationalen Fernverkehr gegeben.

Aus Oberösterreich sagte der dortige regionale ÖBB-Pressesprecher Karl Leitner im Ö1-“Morgenjournal” des ORF-Radio, es habe “Ausfälle so gut wie im gesamten Streckennetz in Oberösterreich” gegeben “mit Ausnahme der Salzkammergutbahn, der Almtalbahn und der Donauuferbahn”. Im Frühverkehr gebe es normalerweise 160 Züge – ungefähr 30 bis 35 seien ausgefallen, für die Hälfte davon gebe es einen Ersatzverkehr. Im Fernverkehr seien bisher fünf Railjets ausgefallen, vier von Salzburg nach Wien und einer von Wien nach Salzburg.

Neues Gesetz kaum Änderungen für ÖBB

Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ist man über die aktuellen Betriebsversammlungen und Zugausfälle nicht glücklich. Die Konzerngeschäftsführung hält das Vorgehen von Gewerkschaft und Betriebsrat für nicht notwendig, weil die neuen Arbeitszeitgesetze die ÖBB de facto kaum berühren würden. Offiziell gibt es zwar keine Aussagen dazu, ein internes ÖBB-Papier deutet aber in diese Richtung.

“12 Stunden sind im Betriebsdienst der ÖBB bereits jetzt möglich und werden von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite mitgetragen. Jedenfalls für diesen Bereich wird das neue Arbeitszeitrecht unmittelbar kaum Änderungen bringen”, heißt es in dem an ÖBB-Mitarbeiter versandten Informationspapier zum Arbeitsgesetz Neu, das der APA vorliegt und auflistet, was die vorgeschlagenen Änderungen für die ÖBB bedeuten. “Um die neuen Spielräume für den Arbeitgeber zu nützen, braucht es überwiegend Konsens mit Gewerkschaft und Betriebsrat”, betont die ÖBB-Konzernführung darin.

Der 12-Stunden-Tag ist demnach bei den ÖBB schon jetzt im Rahmen des Betriebsdienstes und dort möglich, wo Schichtdienst erforderlich ist. Der 12-Stunden-Tag sei durch Kollektivvertrag mit der Gewerkschaft für Berufe wie Lokführer, Fahrdienstleiter etc. klar geregelt. Mit der geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes sollen künftig mehr Überstunden pro Tag und Woche möglich sein. Die Grenze von durchschnittlich 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen bleibe aufrecht. Um die neuen Spielräume im Arbeitszeitgesetz zu nützen, sei überwiegend Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Voraussetzung, zum Beispiel bei Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen. Für die ÖBB werde das neue Gesetz im Betriebsdienst unmittelbar kaum Änderungen bringen, schreibt die Konzernführung weiter.

20 Überstunden für ÖBB-Mitarbeiter

Durch die Änderung der Höchstarbeitszeit von täglich 10 auf 12 und wöchentlich 50 auf 60 Stunden würden bei den ÖBB künftig 20 statt bisher 10 Überstunden pro Woche möglich. Das Überstundenkontingent steige von 320 auf 416 Überstunden pro Jahr. Der wöchentliche Durchschnitt von 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen bleibe aber aufrecht. Zur Ausschöpfung des neuen Überstundenkontingents sei laut ÖBB-Führung eine Änderung im ÖBB-Arbeitszeit-Kollektivvertrag erforderlich, die nur im Einvernehmen mit der Gewerkschaft möglich ist. Unter Umständen müssten auch Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat neu verhandelt werden.

Auch Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, die laut neuem Arbeitszeitgesetz viermal im Jahr möglich sein sollen, müssten bei den ÖBB durch eine Betriebsvereinbarung gedeckt werden, schreibt die Konzernspitze. Angepasst werden müssten die ÖBB-internen Gleitzeit-Betriebsvereinbarungen, für die Nutzung der Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben brauche es ein Anpassung im bestehenden Kollektivvertrag.

APA/red

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