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25 Jahre Pflegegeld: Anzahl der Bezieher wieder gestiegen – Wertverlust seit Einführung

1-01-1970, 00:00

Um diesen Wertverlust auszugleichen, müsste das Pflegegeld (je nach Stufe) zwischen 32 und 36,5 Prozent angehoben werden, geht aus Berechnungen des Welser Sozialrechtsexperte Martin Greifeneder hervor.

Pflegegeld: Seit Einführung nur fünf Mal erhöht

Die Geldleistung wurde seit ihrer Einführung nur fünf Mal erhöht, was die in diesem Zeitraum eingetretene Inflation bei Weitem nicht ausgleichen konnte. Laut den in der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR/Manz-Verlag) veröffentlichten Berechnungen des Experten und Richters am Landesgericht Wels betrug etwa der Inflationsverlust des Pflegegeldes in der Stufe vier 26 Prozent. Um diesen Verlust auszuglichen, müsste man die Geldleistung in dieser Stufe um rund 35 Prozent anheben.

Konkret lag die monatliche Auszahlung in der Stufe vier bei dessen Einführung 1993 bei 588,65 Euro. Inflationsangepasst müsste der Wert Ende 2017 bei 915,94 Euro liegen, rechnet der Experte vor. Tatsächlich werden in Stufe 4 aber nur 677,60 Euro ausgezahlt – eine Differenz von 26 Prozent. Um das Pflegegeld auf inflationsbereinigten Ursprungswert zu bringen, wäre eine Erhöhung um 35,17 Prozent notwendig.

Ähnlich präsentiert sich die Lage in den anderen Pflegestufen: In Stufe 1 wäre eine Erhöhung um 36,3 Prozent nötig, in Stufe 2 um 36,5 Prozent, in Stufe 3 und Stufe 5 um je 35,2 Prozent. Um die Inflation in der Stufe 6 auszugleichen, müsste man die Geldleistung um 32 Prozent anheben, in Stufe sieben wäre eine Erhöhung um 33,9 Prozent notwendig.

Im Schnitt wäre also eine Anhebung um 34,9 Prozent notwendig, um die mangelnde Valorisierung auszugleichen, so die Berechnungen Greifeneders.

Häusliche Pflege immer schwerer zu finanzieren

Der Arbeits- und Sozialrechtsexperte erklärte gegenüber der APA, der Wertverlust erschwere nicht nur die Finanzierung der Pflege im Allgemeinen, sondern gehe “ganz wesentlich zu Lasten der häuslichen Pflege”, da diese immer schwerer zu finanzieren ist.

Darüber hinaus verweist Greifeneder auf den Wegfall des Pflege-Regresses bei der Pflege in stationären Heimen seit Jänner 2018. Damit trage quasi die öffentliche Hand die “Ausfallshaftung”, während bei der Pflege in den eigenen vier Wänden weiterhin auf Erspartes zurückgegriffen werden müsse und Angehörige der Betroffenen auf ihre eigene Erwerbstätigkeit verzichten müssen, um die Pflege durchzuführen.

Damit ist die “für den Staat teuerste Variante” (nämlich die Pflege im Heim) für die Betroffenen die “billigste” geworden, so der Experte. Dadurch würden – entgegen aller Absichtserklärungen und auch entgegen internationaler Verpflichtungen (wie die UN-Behindertenrechtskonvention) – immer mehr Menschen im Heim landen. “Ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmtheit im Alter, die Wahlmöglichkeit zwischen Pflege in vertrauter Umgebung oder im Heim, wird dadurch zunehmend gefährdet”, so Greifeneder.

Erhöhung des Pflegegeldes erst ab Stufe 4

Kritisch sieht der Experte auch die im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm angekündigte Erhöhung des Pflegegeldes erst ab der Stufe 4. Genau ab dieser Stufe werden laut Pflegefondsgesetz 2017 Menschen erst im Heim aufgenommen, was wieder zulasten der häuslichen Pflege gehe.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bezeichnete bereits am Freitag in einer Aussendung die Einführung des Pflegegeldes vor 25 Jahren als einen “Meilenstein in der langen Geschichte österreichischer Sozialpolitik”. Sie verwies u.a. auf die geplante Erhöhung der Geldleistung ab der Stufe 4. Ein “besonderer Schwerpunkt” der Regierung sei auch die Stärkung der Pflege durch Angehörige, betonte sie.

Zahl der Pflegegeld-Bezieher wieder etwas angestiegen

Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Jahresvergleich wieder etwas angestiegen. Insgesamt 457.917 Personen hatten mit Stand Mai 2018 Anspruch auf Pflegegeld – um 2.678 bzw. 0,59 Prozent mehr als im Mai des Vorjahres, geht aus den neuesten Daten des Sozialministeriums hervor.

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld

Gegenüber dem Vormonat April verzeichnete man im Mai einen dezenten Anstieg der Pflegegeld-Berechtigten – um 778 Personen (+0,17 Prozent). Zu Jahresbeginn lag die Zahl deutlich höher bei 458.636 Anspruchsberechtigten.

Von den Pflegebedürftigen entfielen im Mai rund 27 Prozent auf Stufe 1, 23 Prozent auf Stufe 2, 18 Prozent auf Stufe 3, 15 Prozent auf Stufe 4, elf Prozent auf Stufe 5, vier Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf (Rest auf 100 Prozent Rundungsdifferenz, Anm.). Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.

(APA/Red)

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