Im Fall einer 15-Jährigen, die am 22. Dezember 2017 in Wien von einem Zeitungszusteller in dessen Lieferwagen vergewaltigt worden sein soll, liegt nun das psychiatrische Gutachten vor. Demnach liegt bei dem Mädchen eine posttraumatische Belastungsstörung vor, die der Sachverständige als “schwere Beeinträchtigung” bewertet. Er geht daher davon aus, dass schwere Dauerfolgen gegeben sind.
15-Jährige in Wien vergewaltigt: Laut Gutachten schwere Dauerfolgen gegeben
Das bedeutet, dass dem Angeklagten, gegen den am Landesgericht für Strafsachen eine Hauptverhandlung anhängig ist, im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren droht. Dennoch bleibt der gebürtige Inder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge ihrer Ermittlungen keine U-Haft beantragt.
Als der 25-jährige Mann am ersten Verhandlungstag Anfang Mai vom Gericht in Haft genommen wurde, legte dieser dagegen Beschwerde ein und hatte damit Erfolg. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) verneinte sowohl Tatbegehungs- als auch Fluchtgefahr und ordnete die Enthaftung des 25-Jährigen an. setzte sich der Mann wenige Stunden später in einen Flieger nach Indien – um seine kranke Mutter zu besuchen, wie er in der vorigen Woche nach seiner Rückkehr nach Wien erklärte. Dabei gab er sich verwundert, dass sein Verfahren aufgrund der OLG-Entscheidung nicht eingestellt wurde.
Mutmaßlicher Vergewaltiger auf freiem Fuß
Die Verhandlung soll nun am 23. Juli fortgesetzt werden, bestätigte die Medienstelle des Landesgerichts auf APA-Anfrage. Ob der Angeklagte zu diesem Termin erscheinen wird, ist allerdings nicht gesichert. Das Landesgericht ist an den OLG-Beschluss gebunden und hat damit keine Handhabe, die Teilnahme des Mannes am weiteren Verfahren sicherzustellen oder gar zu erzwingen.
Der Inder musste seinen Reisepass nicht abgeben und könnte daher – zumindest theoretisch – bis zur nächsten Verhandlung jederzeit das Land verlassen. Er hat sich Informationen der APA zufolge mittlerweile auch tatkräftige juristische Unterstützung besorgt. Bisher war er von einer Verfahrenshelferin vertreten, nun hat er sich auf eigene Kosten einen Wahlverteidiger genommen.
Angeklagter zeigte sich bei Prozessauftakt nicht geständig
Beim Prozessauftakt hatte sich der Mann vor einem Schöffensenat nicht geständig gezeigt und behauptet, er habe das Mädchen nur heimbringen wollen. Er sei nicht über die 15-Jährige hergefallen. Im Intimbereich und an der Kleidung des Mädchens konnten jedoch mittels einer DNA-Untersuchung Spuren des Verdächtigen nachgewiesen werden. Die Jugendliche war nach einem Besuch des Christkindlmarktes am Rathausplatz in einen Streit mit ihrer Mutter geraten. Sie verließ die Wohnung, irrte im Freien herum und wurde schließlich von dem Zeitungszusteller in verweintem Zustand aufgelesen, der sie in seinen Lieferwagen bat. Am Beifahrersitz wurde die 15-Jährige dann laut Anklage vaginal vergewaltigt.
Das Mädchen, das beim ersten Prozesstermin während der kontradiktorischen Befragung als Zeugin zusammengebrochen war, kann sich am Fortgang des Verfahrens nicht mehr beteiligen. Der beigezogene Psychiater kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass die Betroffene aufgrund ihres angeschlagenen Zustands nicht mehr aussagefähig ist. Die 15-Jährige steht somit nicht mehr als Zeugin zur Verfügung. Selbst gegenüber dem Sachverständigen war sie dem Vernehmen nach außerstande, über das ihr Widerfahrene zu sprechen.
(APA/Red)