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Rauchverbot bei Kindern im Auto: Nur Wiener werden gestraft

1-01-1970, 00:00

Ein Organmandat kann von Polizisten nach Verwaltungsübertretungen eigenmächtig ausgestellt und an Ort und Stelle sofort eingehoben werden. In Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg fehlen bisher die Ermächtigungen der Bezirksverwaltungsbehörden. Somit konnten dort keine Organstrafmandate ausgestellt werden. Autolenker würden aber, wenn sie bei Verkehrskontrollen erwischt werden, auf den Umstand aufmerksam gemacht werden.

Bei Rauchen mit Kindern im Auto: 50 Euro Strafe – aber nur in Wien

Eigentlich forderte das Gesundheitsministerium per Erlass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden auf, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Dadurch könnten Autofahrer, die dagegen verstoßen, mit einem Organmandat in der Höhe von 50 Euro belangt werden. Doch bis auf Wien wurde das in Rest-Österreich verabsäumt.

“Es gibt die Möglichkeit, dass jeder Polizist das anzeigen kann, wenn er es wahrnimmt”, erklärte etwa der Kärntner Polizeisprecher Rainer Dionisio auf APA-Anfrage. Dies wäre dann eine Strafverfügung. Die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden für Organstrafen stehe aber noch aus. “Wir haben noch keine Ermächtigung”, stellte auch Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich fest. Deshalb seien bisher auch noch keine Organstrafmandate ausgestellt worden. Das gleiche Bild zeigte sich in den anderen Bundesländern.

Wie viele Autofahrer bisher in Wien zur Kassa gebeten wurden, ist unklar. Darüber werde keine Statistik geführt, hieß es aus dem Innenministerium.

(APA/Red)

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