Die Islamischen Glaubensgemeinschaft steht möglicherweise vor einem Umbruch. IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun muss sich kommende Woche am Samstag im Schurarat einer Vertrauensabstimmung stellen, berichtete das “Ö1”-Mittagsjournal am Donnerstag. Ihm wird vorgeworfen, schuld an den Moscheen-Schließungen zu sein. Es gab Rücktrittsaufforderungen an ihn.
Vertrauensfrage an IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun im Schurarat
Der Schurarat ist das Parlament der Glaubensgemeinschaft. Der Vorsitzende Ümit Vural sagte im “Ö1”, er habe Olgun erklärt, “dass es notwendig ist, die Vertrauensfrage zu stellen”. Sollte Olgun das Votum verlieren, sei der Weg für vorgezogene Neuwahlen zu öffnen. Dass Olgun beim Kultusamt im Bundeskanzleramt die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde beantragt hätte, wie ihm seine Kritiker vorwerfen, glaubt Vural nicht. Aber man hätte das Problem mit der Arabischen Kultusgemeinde im Schurarat besprechen müssen und sich nicht gleich an das Kultusamt wenden dürfen.
Ein Schreiben des Kultusamtes, das “Ö1” vorliegt, zeigt, dass Olgun nicht die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde beantragt hat, sondern auf formale Mängel hingewiesen hat. Seitdem die Regierung die Schließung von Moscheen und die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde verkündet hat, ist in der Glaubensgemeinschaft ein offener Machtkampf ausgebrochen.
IGGÖ-Vizepräsident forderte Olgun mehrmals zum Rücktritt auf
IGGÖ-Vizepräsident Abdi Tasdögen hat Präsident Olgun mehrmals öffentlich attackiert und seinen Rücktritt gefordert. Tasdögen und Olgun betreiben in der Moscheen-Cuasa eine völlig widersprüchliche Parallelkommunikation. So wurde etwa am Mittwoch von Medien berichtet, dass die Moschee wieder geöffnet wurden. Olgun bestritt das umgehend. Entsprechende Ansuchen seien ihm nicht bekannt.
Schuraratsvorsitzender Vural sprach sich im Radio dafür aus, die Glaubensgemeinschaft einer Strukturreform zu unterziehen. Sie solle nach Bundesländern bzw. Regionen und nicht wie jetzt nach Ethnien und Nationalitäten strukturiert werden. So solle es pro Bundesland eine Kultusgemeinde geben.
(APA/Red)