Der ehemalige Minister sagte gestern im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts, dass er das sogenannte “Schwiegermuttergeld” von 500.000 Euro in bar bei der Meinl Bank einzahlte und keinen Beleg dafür wollte. Wie in der Anklage dazu steht, hätte Grasser dieses Vermögen gemäß den Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes jedenfalls dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats anzeigen müssen – was er aber nicht getan hat, sondern das Geld mittels eines Treuhandvertrags auf das Konto der Schweizer Gesellschaft Ferint bei der Meinl Bank legte.
Des weiteren erklärte er, dass er weder beruflich noch privat Mails in seiner Zeit als Minister verwendete, woraufhin die Richterin ein Mail vorlegte, das nahelegte dass es von Grasser war. Unterschrieben war es mit dem Kürzel “KH”.
Termine in Wiener Nobelrestaurants
Genau durchgenommen wurde auch der Terminkalender von Grasser, wobei auffiel, dass der Minister einen dicht gedrängten Tag hatte – unter anderem mit regelmäßigen Terminen mit Prominenz aus Politik, Sport, Industrie und Medien in Wiener Nobelrestaurants. Notiert wurden auch Termine mit den Mitangeklagten Walter Meischberger und Ernst Karl Plech. Mit ihnen hat Grasser – laut Anklage – einen Tatplan entwickelt, um bei öffentlichen Aufträgen Schmiergeld zu kassieren – was sie bestreiten.
Verfahren um Causa Telekom erweitert
Die Richterin gab gestern bekannt, dass sie das Verfahren um die Causa Telekom Austria/Parteienfinanzierung erweitern wird. Auch in diesem Fall ist sie die zuständige Richterin, die Schöffen sind die gleichen – und auch ein Teil der Angeklagten, nämlich die beiden ehemaligen Lobbyisten Meischberger und Peter Hochegger. Ermittlungen gegen Politiker von ÖVP und SPÖ wurden eingestellt.
Nach der Causa Telekom geht es dann wieder mit den derzeit angeklagten Fällen Buwog und Terminal Tower Linz weiter. Hohenecker gab gestern Prozesstermine bis Dezember dieses Jahres bekannt, Grasser-Anwalt Manfred Ainedter geht davon aus, dass es erst Ende nächsten Jahres ein Urteil geben wird.
Großer Schöffenverschleiß
Die lange Prozessdauer wird letztendlich auch eine Herausforderung für die Schöffen – von den ursprünglich zwölf sind nur mehr sechs über, zwei braucht das Gericht für ein Urteil. Bleibt nur mehr ein Schöffe (oder keiner) über, platzt der Riesenprozess.
(APA/red)