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Korruptionsprozess in Wien: Erstmals Grasser von Richterin befragt

1-01-1970, 00:00

Grasser zeichnete den Weg der 500.000 Euro, die er von seiner Schwiegermutter bekommen haben will, nach. Das Geld übergab er in bar bei der Meinl Bank auf ein Konto der Schweizer Ferint AG, mit der er einen Treuhandvertrag abschloss, allerdings erst Monate nach den Geldübergaben. Den Treuhänder habe er gar nicht gekannt, der Banker Julius Meinl habe ihm das Vorgehen so empfohlen.

Grasser zu Schwiegermuttergeld und Briefkastenfirmen einvernommen

Von dort floss das – durch ein Genussschein-Investment bei der Hypo Alpe Adria vermehrte – Geld, konkret 780.000 Euro, dann Anfang 2009 zur Gesellschaft Mandarin mit Sitz auf Belize, die ihm sein Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki empfohlen habe, und weiter zur Gesellschaft Catherine Participations Corporation, auch auf Belize. Alles geschah laut Grasser, um das Vermögen für seine Kinder bestmöglich zu veranlagen. Die beiden Firmen teilen sich dieselbe Adresse auf Belize.

Laut einem Zusatz zum Treuhandvertrag handelte es sich um Geld von Grassers Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, geborene Swarovski. Diese bestreitet allerdings, dass sie die wirtschaftlich Berechtigte ist. Über die Mandarin liefen auch Aktiengeschäfte, die von einem Liechtensteiner Konto finanziert wurde, das laut Anklage Grasser gehörte, was dieser aber dementiert.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter rechtfertigte die Transaktionen nach der Verhandlung vor Journalisten: “Das Schwiegermuttergeld ist für die Öffentlichkeit hoch interessant, Glamour und High Society, aber für die Causa völlig irrelevant, weil es mit Sicherheit mit der Buwog nichts zu tun hat.” Dass es für die Bar-Einzahlungen einer halben Million Euro keine Belege gab, erklärte er mit dem “hohen Vertrauensverhältnis” Grassers zur Bank: Julius Meinl sei sein Freund gewesen. “Da ist nichts verdächtiges dran.”

Richterin Hohenecker setzte ihre genaue Befragung fort und fragte Grasser auch zum – mittlerweile verstorbenen – Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und dem Kärntner Vorkaufsrecht auf die Villacher ESG-Wohnungen, einem Teil der Bundeswohnungen. Haider habe das Vorkaufsrecht einfach gefordert und auch bekommen, sagte Grasser. “Er hat’s verlangt, wir haben’s ihm gegeben”. Am 17. Juni 2002 erhielt das Land Kärnten ein Vorkaufsrecht für die ESG-Wohnbaugesellschaft eingeräumt. Der Rechnungshof kritisierte später, dass der Bund für die Gewährung des Vorkaufsrechts nichts erhalten habe.

Das Land Kärnten hat dann aber das Vorkaufsrecht nicht ausgenutzt. Aus den Unterlagen der Kärntner Landesregierung geht hervor, dass Kärnten damals davon informiert wurde, es müsse 120 Mio. Euro für die Villacher ESG zahlen. Das war der Preis, mit dem das Österreich-Konsortium die ESG bewertet hatte. Der endgültige Bestbieter stand allerdings nach der Sitzung der Vergabekommission noch gar nicht fest, weil er abhängig war von der Ausübung des Kärntner Vorkaufsrechts, wie die Richterin betonte. Es habe “zwei Varianten” gegeben: Wenn Kärnten das Vorkaufsrecht ausgeübt und die ESG herausgekauft hätte, wäre die CA Immo vorne gelegen. Da Kärnten aber sein Vorkaufsrecht nicht ausübte, war das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und die RLB OÖ siegreicher Bieter.

Schließlich ging die Richterin noch den Terminkalender von Grasser durch, der im Finanzministerium für ihn von seinem Sekretariat geführt worden war. Darin sind auch zahlreiche Treffen zur Buwog-Privatisierung sowie mit Meischberger und dem mitangeklagten Makler Ernst Karl Plech vermerkt. Gerätselt wurde dann über eine E-Mail-Adresse “HBM”, die laut Grasser nicht ihm gehörte. Er habe in seiner Zeit als Minister gar keine Mails geöffnet oder beantwortet, das sei alles über sein Büro gelaufen.

Der Prozess wird morgen, Donnerstag, mit der weiteren Befragung Grassers fortgesetzt.

(APA/Red)

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