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12-Stunden-Tag: ÖGB und AK sehen Gesundheit der Arbeitnehmer in Gefahr

1-01-1970, 00:00

Umstritten ist etwa, ob Arbeitnehmer mit Gleitzeitverträgen bei einer Verlängerung auf 12 Arbeitsstunden pro Tag um ihre Überstundenzuschläge umfallen. IV-Präsident Kapsch bekräftige heute per Aussendung, dass auch nach nochmaliger Analyse des vorliegenden Initiativantrages “der Beibehaltung des gegenwärtigen Überstundenreglements bei Gleitzeit eindeutig nichts entgegensteht”.

IV versus ÖGB und AK: Konträre Standpunkte

Geändert werde bei der Gleitzeit somit lediglich die maximale gesetzliche Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit. Angeordnete Überstunden würden weiterhin als solche entlohnt werden. “Das heißt, was heute schon für die 9. und 10. Stunde gilt, soll künftig erweitert bis zur 12. Stunde gelten.” Gleitzeitvereinbarungen würden zudem nach wie vor der Betriebsvereinbarungs- oder Einzelvereinbarungspflicht unterliegen.

Im Hinblick auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die binnen 17 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zulasse, dürfe auch künftig in Summe nicht mehr gearbeitet werden, sondern lediglich anders verteilt – was zum Vorteil sowohl der Arbeitnehmer als auch der Unternehmen sei, so der Standpunkt der Industriellenvereinigung.

Arbeitszeit: Verhärtete Fronten im Streit um 12-Stunden-Tag

Nach Ansicht von AK-Präsidentin Renate Anderl erzählen die Arbeitgebervertreter allerdings “Märchen”, von “Freiwilligkeit” könne beim neuen Gesetz zum 12-Stunden-Tag keine Rede sein. Die Arbeitnehmer müssten vielmehr künftig begründen, warum sie keine 11. und 12. Stunde am Tag arbeiten wollen, damit verschiebe sich die Beweislast von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern.

Der ÖGB hat heute angekündigt, mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche vorzugehen. Das sollen zunächst Betriebsversammlungen sein, für den 30. Juni hat ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian eine Demonstration in Wien angekündigt.

(APA/Red)

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