Von einem zweiten Anklagefaktum – dabei ging es um ein ebenfalls fragwürdiges Testament, mit dem sich der Anwalt laut Staatsanwaltschaft ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel reißen wollte – wurde der Jurist freigesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Florian Kranz gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
(APA/Red)