Ein 68-jähriger Wiener, der einen gegen seine Ex-Frau gerichteten Mordauftrag vergeben haben soll, befindet sich wieder in U-Haft. Das bestätigte Christina Salzborn, die Sprecherin des Landesgerichts, am Freitag der APA. Ausschlaggebend dafür war ein Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG).
Angeblicher Mordauftrag gegen Ex-Frau: Kein Urteil
Der Mann war am 19. April wegen versuchter Bestimmung zum Mord vor einem Wiener Schwurgericht gestanden. Der Vorwurf: Er habe um 10.000 Euro seine Ex-Frau “wegräumen” lassen wollen, weil diese Schuld daran sei, dass seine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. Über einen pensionierten Polizisten habe der 68-Jährige einen vermeintlichen Killer aufgetrieben, der sich allerdings als verdeckter Ermittler der Polizei herausstellte und den 68-Jährigen aus dem Verkehr zog. Der Angeklagte leugnete den Tötungsvorsatz und die ihm zugeschriebenen mörderischen Pläne, wurde von den Geschworenen aber mit 7:1 Stimme im Sinne der Anklage schuldig erkannt.
Das akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. Sie setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus und gaben darüber hinaus einem Enthaftungsantrag Folge. Der mehrfach Vorbestrafte – laut seinem Verteidiger Rudolf Mayer “ein Schwerkrimineller, ein echter Pülcher” – kam nach viermonatiger U-Haft auf freien Fuß. “A bissl a Glück hob i a no i Leb’n”, witzelte damals der 68-Jährige.
Beschuldigter Wiener nun wieder in U-Haft
Nun musste er zur Kenntnis nehmen, dass das Glück ein Vogerl ist. Denn das OLG gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung Folge. Daraufhin wurde eine Festnahmeanordnung erlassen. Seit gestern, Donnerstag, befindet sich 68-Jährige wieder in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt, gab Gerichtssprecherin Salzborn bekannt. Das OLG schloss sich der Staatsanwaltschaft an, dass weiter von dringendem Tatverdacht auszugehen sei.
“Das OLG meint, das Erstgericht habe sich geirrt”, bemerkte dazu Verteidiger Mayer gegenüber der APA. Für den 68-Jährigen heißt das, dass er bis zum nächsten Prozesstermin – die Verhandlung wegen versuchter Bestimmung zum Mord muss vor einem neu zusammen gesetzten Schwurgerichtshof wiederholt werden – in Haft bleibt. Wann die Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest.
(APA/Red)