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Rekrut in Wiener Kaserne erschossen: 15 Jahre Haft wegen Mordes

1-01-1970, 00:00

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis von 5:3 Stimmen zugunsten der Anklage aus.

Rekrut in Wiener Kaserne erschossen: 15 Jahre für Mord

Bei Stimmengleichheit wäre der inkriminierte Vorwurf der vorsätzlichen Tötung vom Tisch gewesen. Während der Angeklagte bei der Urteilsverkündung wie schon während des gesamten Verfahrens ruhig, fast teilnahmslos wirkte, reagierten seine Angehörigen teilweise entsetzt. Familienmitglieder des getöteten 20-Jährigen, die bis zur Urteilsverkündung im Gericht geblieben waren, verhielten sich diszipliniert.

Verteidiger legte Rechtsmittel ein

Weshalb sich die Geschworenen mehrheitlich dem Staatsanwalt und seiner Mordanklage angeschlossen hatte, wurde – dem Gesetz entsprechend – nicht begründet. Dazu verwies die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter lediglich auf den Wahrspruch der Geschworenen. Bei der Strafbemessung fiel die bisherige Unbescholtenheit des Schützen mildernd ins Gewicht.

Erschwerend war demgegenüber, dass der getötete 20-Jährige keine Möglichkeit hatte, den Angriff abzuwehren. Der Bursch hatte es sich im Ruheraum des Wachcontainers bequem gemacht, indem er sich die Schuhe und die Oberbekleidung ausgezogen und sich auf eine Pritsche gelegt hatte. Er dürfte geschlafen haben, als ihm die aus einem Sturmgewehr StG 77 abgefeuerte Kugel in den Kopf drang.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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