logo



[email protected]

Neue Marktordnung in Wien: Längere Öffnungszeiten und höhere Tarife

1-01-1970, 00:00

“Wir haben intensiv und, ich gebe zu, auch sehr lange daran gearbeitet, aber es war uns wichtig, dass es kein Schnellschuss ist”, sagte Sima. Der Entwurf wird kommende Woche für acht Wochen in Begutachtung geschickt. In Kraft treten soll die neue Marktordnung mit 1. Oktober.

Im vergangenen Sommer hatte Sima ““, wie sie es nannte, um den “Wildwuchs” im Gastrobereich einzudämmen. Seit 1. Juli wurden an neu übernommenen bzw. eröffneten Gemüse- oder Delikatessenläden keine sogenannten Nebenrechte – also die Erlaubnis, an maximal acht Sitzplätzen Speisen und Getränke zu servieren – mehr vergeben. Die Maßnahme sorgte für viel Kritik.

Neuregelung für Lebensmittelhändler mit Gastro-Angebot

“Mit dieser Marktordnung ist der Graubereich mit den Nebenrechten aus meiner Sicht gelöst”, sagte Sima. “Mir liegt der Schutz des Lebensmittelhandels sehr am Herzen”, bekräftigte sie. Natürlich gelte es aber auch, die Gastronomie auf Märkten zu erhalten. “Es gibt ein klares Bekenntnis von mir zur Gastronomie”, versicherte Sima. Die Probleme seien entstanden, da es nur zwei Kategorien gegeben habe – den Lebensmittelhandel und die Gastronomie. Mit der neuen Marktordnung wird für die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten eine eigene Kategorie geschaffen. Die Beschränkung auf acht Sitzplätze bleibt allerdings bestehen, da diese in der Bundesgewerbeordnung festgeschrieben sei und nicht von der Stadt verändert werden könne, erklärte Sima.

Mit der neuen Marktordnung wird die Aufteilung zwischen Gastronomie, reinem Lebensmittelhandel und Lebensmittelhändlern mit einem beschränkten gastronomischen Angebot neu geregelt. Der Anteil der Gastronomie wird leicht erhöht. So darf es künftig maximal 40 statt wie bisher 33,3 Prozent Gastro geben. Lebensmittelhändler mit Nebenrechten dürfen ebenfalls maximal 40 Prozent ausmachen. Das heißt, es müssen auf jedem Markt zumindest 20 Prozent Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister vertreten sein. Zudem soll es mehr konsumfreie Zonen auf den Märkten geben.

“Ich glaube, das ist ein sehr großzügiger Rahmen”, sagte Sima. Um auf die Unterschiede zwischen den Märkten eingehen zu können, wird den Bezirken mehr Autonomie eingeräumt. Die Bezirksvorsteher dürfen die Quoten innerhalb des Rahmens individuell für die Märkte in ihrem Bezirk festlegen.

Wiener Märkte: Höhere Tarife für Gastronomiestände

Außerdem wurde ein neues Tarifmodell entwickelt: Auf die Gastronomie kommt ein Plus von zehn Prozent zu. Für einen Gastronomiestand am Brunnenmarkt mit 17 Quadratmetern müssen künftig beispielsweise 118 Euro statt 107 Euro monatlich gezahlt werden. Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben dagegen unverändert, “weil ich den Eindruck habe, dass sie die schwierigste Startposition haben”, erklärte Sima. Die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten, die bisher zum Lebensmittelhandel zählten, müssen künftig höhere Tarife bezahlen, die sich zwischen jenen der Gastronomie und jenen des Lebensmittelhandels bewegen.

Neu ist auch, dass in Innenräumen auf Märkten künftig ein Rauchverbot gelten soll – wobei von dieser Regelung auch die Gastronomiebetriebe umfasst sind. Das könne man als Stadt umsetzen, sagte Sima. Außerdem wurde ein Verbot von Käfigeiern und Tierpelzen durchgesetzt.

Längere Öffnungszeiten auf den Märkten Wiens

Leerstände sollen durch verpflichtende Kernöffnungszeiten verringert werden, berichtete Maresch. Alle Marktstände müssen künftig von Montag bis Freitag zumindest von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr offen haben. Generell wurde eine Ausweitung der Öffnungszeiten vereinbart: So darf der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21.00 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18.00 Uhr statt bis 17.00 Uhr geöffnet haben. Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23.00 Uhr geöffnet haben. Eine Sonntagsöffnung sei zwar diskutiert worden, man habe sich dann aber mehrheitlich dagegen entschieden, sagte Sima.

Ein weiterer Punkt, der neu geregelt wird, sind die Vergaben. Bei einer Neuvergabe wird ein Stand zunächst auf 15 Jahre befristet vergeben, danach kann der Vertrag immer um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Dadurch soll “Fantasieablösen” in Millionhöhe Einhalt geboten werden, erklärte Sima.

Die Stadt will außerdem die Etablierung von Markthallen nach dem Vorbild von Barcelona, London oder Rotterdam vorantreiben, kündigte Maresch an. Ein möglicher Standort wäre beispielsweise das Stadtentwicklungsgebiet Nordbahnhof. Die Markthalle soll nicht von der Stadt selbst betrieben werden. “Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich ein Betreiber findet”, sagte Maresch.

Der Großgrünmarkt fällt künftig nicht mehr unter die Marktordnung. Er soll zu einer “modernen Warendrehscheibe” weiterentwickelt werden und wird an die Wien Holding übertragen.

Die neue Marktordnung sei in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken entwickelt worden, sagte Sima. Bei der Pressekonferenz begrüßten die Bezirksvorsteherin der Leopoldstadt, Uschi Lichtenegger (grüne) und Meidlings Bezirkschefin Gabriele Votava (SPÖ) dementsprechend die neue Regelung.

(APA/Red)

Leserreporter
Bild an VOL.AT schicken
Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]