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Nationalrat: CETA von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen

1-01-1970, 00:00

Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie die NEOS stimmten für den Handelspakt zwischen der Europäischen Union und Kanada, SPÖ und Liste Pilz waren dagegen. Ein SPÖ-Antrag für eine Volksabstimmung zu CETA fand keine Mehrheit. ÖVP, FPÖ und NEOS stellten sich gegen ein solches Vorhaben.

CETA mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS ratifiziert

Das in der Vergangenheit von der SPÖ befürwortete und von der FPÖ bekämpfte Abkommen soll durch den Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen das Wirtschaftswachstum ankurbeln und Jobs schaffen. CETA-Befürworter weisen auf die positiven wirtschaftlichen Impulse von Freihandel hin, Kritiker die Aufweichung von Umwelt- und Sozialstandards.

Der Pakt enthält unter anderem Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, Finanzdienstleistungen, öffentliche Beschaffungen, geistiges Eigentum, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie Transparenz und Streitbeilegung. Letztere ist in einem eigenen Abschnitt normiert, der detaillierte Regelungen über Konsultations- und Mediationsverfahren sowie Schiedsverfahren vorsieht.

SPÖ-Antrag für CETA-Volksabstimmung abgelehnt

Vorgesehen sind Schiedsgerichte, die öffentlich, nicht privat sein sollen – ein Unterschied zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit anderer internationaler Investitionsabkommen. Verfahren sollen transparent, Dokumente öffentlich und eine Berufungsmöglichkeit gegeben sein. Für Mitglieder des Investitionsgerichts sollen strenge Ethik- und Unvereinbarkeitsregeln gelten. Trotzdem stehen sie bei NGOs in der Kritik. Ein Volksbegehren gegen CETA und Co im Jänner 2017 schaffte mehr als 560.000 Unterstützungsunterschriften.

Weite Teile von CETA sind bereits am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Das betrifft etwa den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Bei sensiblen Agrarprodukten wurden allerdings Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart. Grundsätzlich ist CETA ein sogenanntes gemischtes Abkommen, da es Kompetenzen sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten berührt. Daher bedarf es für ein endgültiges Inkrafttreten auch der Genehmigung durch sämtliche EU-Länder. Insbesondere die im Abkommen enthaltenen Sonderklagsrechte für Investoren werden erst nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen 28 EU-Staaten wirksam.

(APA/Red)

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