Das Bundesamt tritt dabei nicht von selbst an die Medien heran, sind Fälle aber bereits publik, etwa weil sich ein Asylwerber selbst an die Medien gewandt hat, könne das Bundesamt sachliche Information an die Medien weitergeben, erklärte man im Innenministerium. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen und Persönlichkeitsrechte betroffener Personen oder Dritter sind zu wahren. “Eine Information der Medien ist nur zulässig, wenn durch ihren Zeitpunkt und Inhalt die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen sowie der Anspruch auf ein faires Verfahren, nicht verletzt werden”, heißt es im Gesetzestext.
Das gesamte Paket, das zahlreiche Verschärfungen enthält, ist bereits bekannt. So sollen künftig etwa die Behörden Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, um etwa Angaben über die Reiseroute prüfen zu können. Wenn die Flüchtlinge Geld mit sich führen, sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen werden. Sollten Asylberechtigte “Urlaub im Heimatland” machen, verlieren sie jegliches Bleiberecht.
Kickl: “Wir sind kein All-Inclusive-Club”
Kickl sprach von einem konsequenten Vorgehen, wie man es den Wählern versprochen habe. Mit der Handydatenauswertung sollen “abenteuerlichen Fluchtgeschichten, die uns teilweise aufgetischt werden, überprüft werden”, den Kostenbeitrag von 840 Euro bezeichnet er als “nicht unanständig”. “Wir sind kein All-Inclusive-Club”. Die Asylwerber hätten ja schließlich vorher viel mehr Geld für Schlepper ausgegeben.
Kickl argumentiert gegen Experten
Kickl pochte neuerlich darauf, dass es entgegen anderslautender Expertenmeinungen am Balkan ein erhöhtes Flüchtlingsaufkommen gebe. “Es ist schlicht und ergreifend falsch, so zu tun, als gäbe es kein Problem. In der Türkei sitzen vier Millionen Flüchtlinge. Wir wissen nicht, wie sich die Türkei verhält”, so Kickl.
(APA/red)