Die 37-jährige Frau, die am 3. Jänner 2018 in einem Wiener Spital ihr acht Monate altes Baby erstickt hat, ist nicht schuldfähig. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hat die Mutter in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht. Sie kann daher nicht wegen Mordes belangt werden.
Kind in Spital getötet: Mutter wird nicht wegen Mordes angeklagt
Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft auf Basis der gutachterlichen Feststellungen beim Landesgericht einen sogenannten Unterbringungsantrag eingebracht, gab Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage bekannt.
Weil nach Ansicht der Anklagebehörde zu befürchten ist, dass die Mutter aufgrund ihrer psychischen Disposition weitere Straftaten mit schweren Folgen setzen könnte, soll sie gemäß § 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Entscheiden muss darüber ein Schwurgericht. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.
(APA/Red)