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Wien beschloss Verfassungsklage wegen gekipptem Rauchverbot

1-01-1970, 00:00

Wien will mit der VfGH-Klage die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie kippen.

Rauchverbot rückgängig gemacht: Wien reicht Klage beim VfGh ein

ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat das eigentlich ab dem 1. Mai geltende Rauchverbot rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden. Rein formal handelt es sich bei dem Vorgehen Wiens nun um ein “abstraktes Normenkontrollverfahren”. Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird.

Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht. Weiters wird ins Treffen geführt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Wien sieht die Regelung zudem auch kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche betroffen seien, wie es heißt – wobei auf entsprechende Messergebnisse verwiesen wird.

(APA/Red)

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