Am Montag haben auch zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin sowie deren Vater den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der im April erlassenen Regelungen angerufen.
Betriebe gehen gegen Aushebelung des Rauchverbots vor
“Die eingebrachten Individualanträge sind ein Zeichen der Zivilgesellschaft gegen den vom Gesetzgeber verordneten Rückschritt beim Schutz der Gesundheit von Gästen und Arbeitnehmern”, meinte der Gastronom Markus Artner in einer Stellungnahme am Dienstag. Seiner Ansicht nach hätte das generelle Rauchverbot die Wettbewerbsverzerrungen unter den Gastronomiebetrieben sowie die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten beseitigt.
Laut Gerald Otto, Rechtsvertreter der Antragsteller, seien die formalen Hürden für einen Erfolg der Individualanträge hoch. Dennoch: “Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist.”
(APA/red)