ATIB, der im Übrigen eine Vormachtstellung in der Islamischen Glaubensgemeinschaft hat, wies am Sonntag daraufhin, dass bis zum Jahr 2015 die Auslandsfinanzierung gesetzlich für muslimische Verbände erlaubt und ursprünglich ein Teil des Abkommens zwischen Österreich und der Türkei mit dem Ziel gewesen sei, das Defizit an religiösem Personal in Österreich schließen zu können. Auslandsfinanzierungen seien bei anderen anerkannten Glaubensgemeinschaften Gang und Gebe. “Eine Ungleichbehandlung von islamischen Institutionen ist nicht sachlich gerechtfertigt, weshalb jedenfalls zu hinterfragen ist, ob dies dem Gleichheitssatz, der in der Verfassung verankert ist, gerecht wird”, so der Verein.
Keine Verbindung zum politischen Islam
Der Moscheenverband ATIB leiste “eine wertvolle gesellschaftspolitische Arbeit und engagiert sich bei nationalen Hilfsorganisationen”. “Selbst unsere schärfsten Kritiker gestehen, dass unser Verständnis des Islams säkular und selbstverständlich gemäßigt ist. Daher lehnen wir eine Assoziation unseres Verbandes mit dem sogenannten ‘politischen Islam’ kategorisch ab.” Man pflege einen ausgezeichneten sowie transparenten Umgang mit österreichischen Behörden.
100 Prozent zu Österreichs Werten
ATIB ortete einen “einseitigen medialen Diskurs” und “Kampagnen individueller Politiker”, die “dem Verband und gleichzeitig der gesamten Gesellschaft schaden”. Man bekenne sich zu 100 Prozent zu den Werten Österreichs.
ATIB vertritt den sunnitischen Islam und gilt als verlängerter Arm der türkischen Religionsbehörde Diyanet sowie der AKP-Partei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.
(APA/red)