Die Kultusgemeinde warf der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben und “aus politischem Kalkül die Objektivität des Verfahrens” zu gefährden. Dass in ihren Moscheen salafistische Einstellungen verbreitet würden, bestritt die Kultusgemeinde und sprach von “haltlosen Vorwürfen” seitens der Regierung. “Wir halten fest, dass wir uns zu den Werten der österreichischen Gesellschaft und zur österreichischen Verfassung bekennen.”
Moscheen: Arabische Kultusgemeinde will sich rechtlich wehren
Man habe vom Kultusamt am 2. Mai 2018 ein Schreiben mit mehreren Anfragen erhalten. Zum Vorwurf, keine positive Grundeinstellung zum österreichischen Staat zu haben, habe das Kultusamt in diesem Schreiben keine konkreten Argumente oder Fakten vorgelegt, sondern lediglich auf die mediale Berichterstattung verwiesen. “Auf unsere umfassende Stellungnahme und Bitte der Konkretisierung haben wir bis zum heutigen Tag keine Reaktion seitens des Kultusamtes erhalten.”
“Die Vorgehensweise der Regierung, die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde im Rahmen einer Pressekonferenz als Faktum darzustellen, ist aus unserer Sicht sehr fragwürdig, weil noch nicht einmal ein Bescheid vorliegt. Die öffentliche Ankündigung bzw. die Vorwegnahme des Ergebnisses eines laufenden Verfahrens in der Öffentlichkeit stellt eine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar”, hieß es in der Aussendung. “Offenbar wird aus politischem Kalkül die Objektivität des Verfahrens gefährdet, wenn sich die obersten Verwaltungsorgane vor Abschluss eines laufenden Verfahrens zu dessen Inhalt und Ergebnis zu Wort melden. Dies erscheint auch rechtsstaatlich sehr problematisch.”
In den Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde seien – im Gegensatz zu den Moscheen des ATIB – niemals Schlachten mit Kindern nachgespielt worden. “Die Arabische Kultusgemeinde hat keinerlei Berührungspunkte mit ATIB. Auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft hat mehrfach bestätigt, dass die Arabische Kultusgemeinde in diese Causa nicht verwickelt ist.” Zudem würde die Kultusgemeinde nicht nur sechs, sondern über zehn Moscheeeinrichtungen betreiben. Das habe man auch in der Stellungnahme an das Kultusamt dargelegt, hieß es in der Aussendung.
(APA/Red)