Für den Freispruch ausschlaggebend waren in dem fortgesetzten Verfahren – die Hauptverhandlung war Mitte Mai eröffnet worden – die Zeugenaussagen des zehnjährigen Sohnes und der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten. Der Bub erklärte, er wäre in der Nacht auf den 11. November 2016 aufgewacht, “weil es gestunken hat”. Er habe darauf den schlafenden Vater geweckt, der entdeckt hätte, dass es im mehrflügeligen Schlafzimmer-Schrank zu brennen begonnen hatte. Die Angaben des Sohnes unmittelbar nach dem Brandgeschehen – gegenüber der Polizei hatte der Bub noch erklärt, er sei vom Vater geweckt worden – durften vom Gericht nicht verwertet werden: die Polizeibeamten hatten den unmündigen Sohn nicht über sein Entschlagungsrecht belehrt.
Mann versuchte Feuer zu löschen
Die Ex-Freundin, die auf ihren früheren Lebensgefährten nicht gut zu sprechen ist, versicherte dem Schöffensenat, dieser hätte nicht – wie von der Anklage angenommen – fluchtartig die Wohnung verlassen, sondern Löschversuche unternommen. Außerdem bestätigte sie, dass ihr Sohn als Vierjähriger in der Wohnung mit einem Feuerzeug gezündelt hätte. Am Ende reichte dem Senat die Beweislage nicht aus, um einen Schuldspruch zu fällen.
Familie sollte am nächsten Tag delogiert werden
“Ich hab’ das nicht gemacht”, hatte der Angeklagte von Anfang an versichert. Der 36-Jährige hatte 2008 mit seiner Lebensgefährtin und zwei Söhnen eine schicke neue Wohnung bezogen. Ab Mitte 2012 blieb er immer wieder die Miete schuldig, Mietzins- und Räumungsklagen waren die Folge. Der Mann hatte sich selbstständig gemacht, mit seinen Geschäften jedoch finanziellen Schiffbruch erlitten. Am 11. November 2016 sollte die Familie um 8.00 Uhr delogiert werden.
Akkus oder Batterien fingen Feuer
Der 36-Jährige hatte den Termin seiner Partnerin und seinen Kindern verheimlicht, um nicht “den ganzen Stress weiterzugeben”, wie er dem Gericht darlegte. Wenige Stunden, bevor der Gerichtsvollzieher anklopfte, brach im Schlafzimmer, in dem der Vater mit seinen Söhnen nächtigte – die Frau schlief nebenan – ein Brand aus. Der Angeklagte deutete an, im Kasten befindliche Akkus oder Batterien könnten explodiert sein. Ein von der Justiz beigezogener Brandsachverständiger konnte keine eindeutige Brandursache feststellen, kam aber zum Schluss, dass es nur einen Brandherd gegeben haben dürfte.
(APA/red)