Es sei allerdings zu keinem Bruch gekommen. Etwas ungenau wurde Meischberger dann, als Richterin Marion Hohenecker wissen wollte, wie genau die “chinesische Mauer” zwischen der Freundschaft und strategischen Kommunikationsberatung mit Grasser und seine Beratertätigkeit für das Porr/Raiffeisen-Konsortium beim Kauf der Buwog ausgestattet war. Grasser habe zwar nicht gewusst dass er für die Bewerber arbeitet, aber dass er als Berater im politischen Umfeld tätig war, sei dem Minister bekannt gewesen, so Meischberger am Mittwochvormittag.
Und dann ging Meischberger doch noch ins Detail – auch wenn es nicht üblich sei, dass ein “strategischer Kommunikator” über seine Methoden spricht. Ein sehr beliebtes Mittel sei die parlamentarische Anfrage gewesen, sprich das zugehen auf bereichszuständige Parlamentarier mit der Bitte, doch ihr Funktion zur Infobeschaffung zu nutzen, erklärte der ehemalige Spitzenpolitiker.
Meischberger behauptet zum Wohl der Republik gehandelt zu haben
Einmal mehr betonte Meischberger, dass er nie etwas strafrechtlich relevantes gemacht hätte. Alles sei zum Wohl der Republik erfolgt. Dies sei auch Grasser immer wichtig gewesen – neben der Pflege seines Image. Es stimme, dass er ein regelmäßiger Gast im Parlament und im Finanzministerium gewesen sei, aber er habe auch das Verkehrs- und Justizministerium beraten, so Meischberger.
“Das sind ja alles anständige Menschen, diese Politiker”, sagte der ehemalige FPÖ-Abgeordnete zur Richterin im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.
Meischberger räumt Fehleinschätzung der Causa Buwog ein
Bei der gewohnt peniblen und aktenkundigen Befragung durch die Richterin räumte Meischberger auch eine Fehleinschätzung der Causa Buwog nach den ersten Medienberichten sowie der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ein: “Ich dachte nach drei Wochen sind die Sachen aufgeklärt”, so der Trauzeuge von Grasser.
Grasser-Prozess kann sich noch hinziehen
Laut Einschätzung eines Angeklagten wird es sich heuer auf keinem Fall mit einem Urteil in dem Riesenprozess ausgehen. Der aktuelle Zeitplan des Gerichts geht bis Oktober dieses Jahres, gestartet wurde am 12. Dezember 2017. Nachdem es in der Startphase des Strafprozesses – es drohen für die Hauptangeklagten bis zu zehn Jahre Haft – eine deutlichen Schwund bei den Schöffen gab, ist deren Zahl nun seit Wochen mit sechs Personen – fünf Männern und eine Frau – stabil. Für ein Urteil braucht Richterin Hochenecker zwei Schöffen.
(APA/Red.)