Es sei keine Sache des VfGH, darüber zu entscheiden, ob es ein Rauchverbot in der Gastronomie geben werde. “Ich halte die Aufhebung auch für schlecht, aber nicht alles was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig”, erläuterte Öhlinger im Gespräch mit dem ORF-Ö1-“Morgenjournal”. Dass der Antrag damit untermauert sei, dass er nicht dem öffentlichen Interesse diene und Konsequenzen, nämlich Gesundheitsbelastungen, habe, erhöht in den Augen des Juristen nicht seine Chancen: “Wenn man diesen Gedanken konsequent durchdenkt, dann müsste man wahrscheinlich auch das Autofahren verbieten, denn auch das schadet anderen Menschen.”
Rauchverbot: “Politik hat sich falsch entschieden”
Es sei letztlich “eine Frage der Politik, welchen Ausgleich sie hier zwischen den unterschiedlichen Interessentreffen will”, sagte Öhlinger. “Die Politik hat sich in meinen Augen falsch entschieden, aber sie hat diese Möglichkeit.”
“Die Wahrung des öffentlichen Interesses ist für sich allein kein Verfassungsgrundsatz. Der Gesetzgeber kann auch Regelungen treffen, die vielleicht zu einem ungesundem Leben führen oder die gefährliche Tätigkeiten erlauben”, konstatierte Mayer. Er machte darauf aufmerksam, dass die Neuregelung die Bewahrung des Status quo herbeiführe, also das Beibehalten der bisherigen Regelung, und bisher “hat niemand behauptet, dass diese bis Ende April geltende Regelung verfassungswidrig sei”. Mayers Resümee: “Ich sehe wenig Chancen dass man da erfolgreich dagegen vorgehen kann.”
Öhlinger empfahl der Gemeinde Wien, auf den Gang zum VfGH zu verzichten: “Die Wahrscheinlichkeit, dass der Klage nicht stattgegeben wird, ist groß. Und das wäre ein gut vermarktbarer Propagandaschlag für die Gegenseite.” Denn Rauchbefürworter könnten die Entscheidung des VfGH ins Treffen bringen, “auch wenn dieser rein rechtlich argumentieren muss”.
(APA/Red)