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Landesgericht Wien: Heiratsschwindler bekommt höchstmögliche Strafe

1-01-1970, 00:00

Obwohl er als verurteilter Hochstapler bis 2029 in der Justizanstalt Graz-Karlau einsitzen wird, hat sich ein 62-Jähriger von dort aus weiter als Heiratsschwindler betätigt. Dafür wurde er am Montag am Landesgericht Wien zur höchstmöglichen Strafe verurteilt. Die 7,5 Jahre Haft sind vorerst nicht rechtskräftig. Der Mann meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Richter Andreas Hautz sprach den 62-Jährigen, bei dem er den Eindruck eines “üblen Charakters” gewonnen hätte, wegen gewerbsmäßigen Betrugs, schwerer Nötigung, falscher Beweisaussage sowie gefährlicher Drohung schuldig. Bei Rückfalltätern könne man auch zur Hälfte über die eigentliche Höchststrafe von fünf Jahren gehen – was die siebeneinhalb Jahre ergab.

Sohn von Heiratsschwindler bekam fünf Monate bedingt

Die Verantwortung des Angeklagten sei “wahnwitzig” gewesen. “Wenn man dann auch noch die Opfer verhöhnt, hat man mit diesen Vorstrafen nichts anderes zu erwarten als die Höchststrafe”, sagte Hautz. Dem 62-Jährigen wäre es weniger ums Geld gegangen als um seine “perfide Freude, andere zu manipulieren”.

Dass er seinen Sohn hineingezogen habe, sei ein “übler Zug”. Der 21-Jährige, der das Urteil annahm, wurde wegen Betrugs, Hehlerei und Nötigung zu fünf Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Zudem wird für den Spross des Hauptangeklagten Bewährungshilfe angeordnet. Zwei ebenfalls angeklagten Frauen glaubte das Gericht, dass sie nicht Mittäter, sondern ebenfalls Opfer des Heiratsschwindlers waren. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Dieser Bericht wird laufend aktualisiert.

APA/red

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