In einer APA-Grafik, die nach Informationen von der Bundesregierung erstellt wurde, wurden Fallbeispiele aus der Mindestsicherung in Wien mit einer geplanten künftigen Neuregelung nach einem bundesweiten Grundsatzgesetz verglichen. Für die Beispiele aus Wien wurden jedoch falsche Zahlen verwendet, stellte die MA 40 klar. Die aufgebrachten Beträge der Fallbeispiele wurden in der Grafik wie folgt dargestellt:
MA 40 stellt Fallbeispiele für Mindestsicherung in Wien richtig
Österreichische Familie mit 3 Kindern in Wien: 2.590 Euro
Ausländische Familie in Wien, 5 Kinder, seit sechs Jahren in Österreich: 2.460 Euro
Österreichische Alleinerzieherin, 2 Kinder: 1.174 Euro
Asyberichtigter: 863 Euro
EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich: 863 Euro
Im Vollzug des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) würden die aufgebrachten Fallbeispiele sich jedoch wie folgt darstellen. (Die Beispiele beziehen sich auf Mindestsicherungsbezieher ohne sonstiges anrechenbares Einkommen.)
Österreichische Familie mit 3 Kindern in Wien:
Mindestsicherung: € 1.993,62 mögliche Mietbeihilfe: € 34,62
Ausländische Familie in Wien, 5 Kinder, seit sechs Jahren in Österreich:
Mindestsicherung: € 2.459,66 mögliche Mietbeihilfe: € 53,60
Österreichische Alleinerzieherin, 2 Kinder:
Mindestsicherung: € 1.329,08 mögliche Mietbeihilfe: € 122,42
Asyberechtigter:
Mindestsicherung: € 863,04 mögliche Mietbeihilfe: € 206,04
EU-Ausländer, seit vier Jahren in Österreich:
(Nur wenn die Anspruchsvoraussetzungen für EU-Bürger erfüllt werden) Mindestsicherung: € 863,04 mögliche Mietbeihilfe: € 206,04