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Frau lockte Raubopfer in Wien-Ottakring in Falle: Prozess vertagt

1-01-1970, 00:00

Die Verhandlung gegen die Hauptangeklagten wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht vertagt, da eines der Opfer nicht erschienen war. Die jungen Männer wollten mit der 25-Jährigen noch einen lustigen Abend verbringen und holten diese am 30. Mai in Ottakring ab. Der Lockvogel soll jedoch vermutet haben, dass es bei den beiden etwas zu holen gab und stellte per SMS mit ihren Komplizen eine Falle. Sie gab vor, etwas vergessen zu haben. Als das Auto wieder vor dem Haustor hielt, prügelten ihre beiden Komplizen auf ihre Opfer ein und schleppten sie in die Wohnung.

Dort setzte es weitere Prügel und Drohungen mit einem Messer, bis sie Bargeld und Handys sowie Drogen bekamen. Während jenes Opfer, das nun nicht zur Verhandlung erschienen war, nach einigen Stunden gehen durfte, wurde der 25-Jährige weiter festgehalten. Dabei passte auch ein 16-Jähriges Mädchen, das sich bei ihren weitläufigen Verwandten aufhielt, auf den Mann auf.

Vergewaltigung: Opfer zu falschem Geständnis gezwungen

Erst als alle Beteiligten am nächsten Morgen das Handy des 25-Jährigen zu Geld machen wollten, gelang diesem die Flucht in eine Bank. Das brachte ihn zunächst aber noch weiter in die Bredouille. Die junge Frau hatte ihn nämlich zuvor zu einer Videoaufnahme gezwungen, in der er zugab, sie vergewaltigt zu haben. Dies, um etwas gegen ihn in der Hand zu haben, sollte er trotz massiver Drohungen doch Anzeige erstatten.

Vor Gericht schoben die von Alexander und Peter Philipp verteidigten Angeklagten einander die Schuld zu. Die Frau wollte mit dem Raub nichts zu tun haben, sie wäre davon überrascht worden und hätte vor lauter Schock dann die Opfer bedroht und die Geschichte mit der Vergewaltigung erfunden. Die Jugendliche war ebenfalls geschockt und sei von der Situation überfordert gewesen. Der männliche Angeklagte wiederum wusste gar nichts von einem Raub. Vielmehr habe er die Geschichte mit der Vergewaltigung geglaubt und sich deshalb mit den Opfern geprügelt. Sein Komplize konnte nicht habhaft gemacht werden, da er sich offenbar nach Serbien abgesetzt hat, von wo sowohl die Angeklagten als auch die Opfer stammen bzw. familiäre Bande haben. Alle sind entweder miteinander verwandt oder hatten miteinander eine Beziehung.

Angeklagte von Opfer schwer blastet

Das 25-jährige Opfer bestätigte in seiner Aussage alle wesentlichen Punkte der Anklage. Auch der weibliche Lockvogel wurde von ihm schwer belastet. Die Gleichaltrige hätte sich auch am Raub beteiligt, ihn geschlagen und mit einem Messer bedroht. Nach dem Überfall habe er sich derart gefürchtet, dass er sich nur mehr in Begleitung von Familienangehörigen auf die Straße traute.

Offenbar hatte auch sein Freund kalte Füße bekommen und war trotz behobener Ladung nicht vor Gericht erschienen. Er soll zur nächsten Verhandlung vorgeführt werden. Um das Verfahren gegen die Jugendliche abschließen zu können, schied Richterin Martina Frank das Verfahren gegen die Hauptangeklagten aus.

Die Jugendliche wurde vom Schöffensenat wegen Freiheitsentziehung ohne Strafe schuldig gesprochen. Wenn sie sich in der dreijährigen Probezeit nichts zuschulden kommen lässt, ist die Sache für die 17-Jährige erledigt. Falls nicht, könnte doch noch eine Strafe ausgesprochen werden. Richterin Martina Frank würdigte das reumütige Geständnis des Mädchens und ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung. Sie sei mit der Situation überfordert gewesen. “Überlegen Sie sich in Zukunft, mit wem Sie sich umgeben”, empfahl die Richterin. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

APA/red

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