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Mit Messer gegen Chef: 15 Monate Haft für Kebab-Koch

1-01-1970, 00:00

Der aus der Türkei stammende Angeklagte bekannte sich im Prozess am Dienstag eingangs nicht schuldig, räumte dann aber ein, er habe mit dem Messer drohen wollen. Laut der Staatsanwältin hatte der Beschuldigte das Lokal damals durch die Hintertür betreten, sich ein großes Küchenmesser gegriffen und versucht, auf den Geschäftsführer einzustechen – begleitet von den Worten, er werde ihn umbringen. Dass es bei lediglich zwei kleinen Schnittwunden an der Hand blieb, war dem weiteren Mitarbeiter zu danken.

Geschäftsführer schuldete 8.000 Euro

Rund fünf Monate hatte der Mann, der in seiner Heimat zwei Jahre lang Maschinenbau studiert hatte, bei seinem Freund gearbeitet und auch gewohnt. Anfangs sei alles okay gewesen, aber er erhielt dann lediglich ein Taschengeld und kontaktierte deshalb auch die Arbeiterkammer. 8.000 Euro habe ihm der Geschäftsführer geschuldet, erzählte der Angeklagte. Bereits zwei Monate zuvor habe er – vergeblich – seinen Lohn eingefordert, schließlich zog er aus, weil er den Mann “nicht mehr sehen wollte”, und kündigte. Tags darauf – er hatte drei bis fünf Bier intus – kam es zu der Auseinandersetzung.

Lokalbesitzer spielte Vorfall herunter

Der via Türkisch-Dolmetscherin befragte Lokalbesitzer berichtete im Zeugenstand nur von einer “Schreierei”, während der betrunkene 29-Jährige das große Gemüsemesser in der Hand gehalten habe. Er habe keine Angst vor dem Angeklagten, meinte er. Vor der Polizei hatte er noch angegeben, um sein Leben gefürchtet zu haben, als sein aggressiv wirkender Mitarbeiter “wild um sich stach”, und er wäre am Oberkörper erwischt worden, wenn er nicht zurückgewichen wäre, hielt der Richter dem Zeugen vor. An diese Angaben – immerhin Grundlage für die Anklage – könne er sich nicht erinnern, war die Antwort. Es habe jedenfalls keine Stichbewegung in seine Richtung gegeben.

15 Monate Freiheitsstrafe

Der 29-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet, was die Geschworenen verneinten. Sie hatten über mehrere Eventualfragen zu beraten. Mildernd auf die Strafbemessung wirkten sich die damalige Alkoholisierung des Mannes aus sowie die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren erschwerend waren eine einschlägige Vorstrafe und das Zusammentreffen zweier Delikte.

Eine bedingte Strafnachsicht sei nicht möglich gewesen. Dem Angeklagten wurde die Vorhaft seit Anfang Februar angerechnet. Verteidiger und Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab.

(APA/red)

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