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Wiener Stadtrat fordert Verdoppelung der Mittel für Pflicht-Kindergartenjahr

1-01-1970, 00:00

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder “müssen jedenfalls sichergestellt und dürfen keinesfalls gekürzt werden”, forderte der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser am Freitag. Eine “geplante Kostenabwälzung” auf die Länder durch die Erhöhung der Kofinanzierungsbeiträge von 25 auf 33 Prozent sei jedenfalls “entschieden abzulehnen”, so Kaiser. Es wäre außerdem besser, wenn die 15a-Vereinbarung “nicht nur als Anschubfinanzierung, sondern als dauerhafte Förderung” geregelt würde. Die Gelder sollten vor allem für Unter-Dreijährige, für sprachliche Frühförderung, eine Anpassung der Öffnungszeiten an den Elternbedarf und eine Senkung der Gruppengrößen eingesetzt werden. Außerdem plädierte Kärntens Landeshauptmann für eine Akademisierung des Personals und Unterstützung durch speziell geschulte Betreuer für verhaltensauffällige Kinder.

Wiener Stadtrat fordert Verdoppelung

Aus dem Büro des Wiener Stadtrates Jürgen Czernohorszky hieß es am Freitag gegenüber der APA noch, man fordere eine Verdoppelung der Mittel für das verpflichtende Kindergartenjahr von 70 auf 140 Mio. Euro österreichweit. Was die Sprachförderung anbelangt, brauche es ebenfalls eine Verdoppelung von 20 auf 40 Mio. Euro. Auch für den Ausbau des Angebots sollten es mehr als die derzeit 52 Mio. Euro sein, erklärte eine Sprecherin.

Tirols Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) begrüßte gegenüber der APA den Start der Verhandlungen und betonte, dass diese längst überfällig seien: “Bereits im Jänner habe ich die rasche Aufnahme von Gesprächen zur Verlängerung dieser drei wesentlichen und wichtigen Bund-Länder-Vereinbarungen gefordert.” Ein langfristiges Fördermodell soll ab dem Kinderbetreuungsjahr 2018/19 die drei bestehenden Bund-Länder-Vereinbarungen ablösen, forderte Palfrader. “Der Bund muss seinen Verpflichtungen nun rasch nachkommen und darf insbesondere beim halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenjahr – einer Initiative des Bundes – die Kosten nicht auf die Länder abwälzen”, erklärte die Landesrätin. Tirol erwarte sich Bundeszuschüsse zwischen 15 und 20 Millionen Euro – also in mindestens jener Höhe, in welcher sie Tirol im Rahmen der bisherigen 15a-Vereinbarung zur Verfügung gestanden sind. Damit sollen in den kommenden fünf Jahren unter anderem weitere 4.000 Betreuungsplätze, insbesondere für Volksschulkinder und Unter-Dreijährige geschaffen werden, hieß es.

Salzburg fordert rasche Lösung

In Salzburg fordert die scheidende Landesrätin Martina Berthold (Grüne) – sie wird der neuen, wohl im Juni angelobten Landesregierung nicht mehr angehören – insgesamt rund 12,1 Millionen Euro. Bei der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung will sie jene Summe, die in den Jahren 2014 und 2015 vom Bund zur Verfügung gestellt worden ist: Das waren 100 Mio. Euro für alle Bundesländer und 6,4 Mio. Euro für Salzburg. “Der dringend benötigte Ausbau droht sonst zu stocken”, sagte Berthold. Die Mittel sollen vorrangig für Plätze für Unter-Dreijährige und der weiteren Verbesserungen der Öffnungszeiten eingesetzt werden. Für die Weiterführung der Sprachförderung benötige Salzburg 1,2 Mio. Euro, für den halbtägig kostenlosen verpflichtenden Besuch rund 4,5 Mio. Euro. “Da die beiden letztgenannten Vereinbarungen mit Sommer 2018 auslaufen, braucht es eine schnellstmögliche Entscheidung. Vor allem die Weiterführung der Sprachförderprojekte ist in Gefahr”, erklärte die Landesrätin.

In Vorarlberg sieht man die Zusammenführung der drei 15a- Vereinbarungen zur Kinderbetreuung grundsätzlich positiv. Man begrüße, dass die Verhandlungen mit dem Bund auf Beamtenebene nun aufgenommen wurden, hieß es am Freitag aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Allerdings lägen noch keine konkreten Ergebnisse vor. Man erwarte jedenfalls, dass der Bund seine Unterstützung bei der Finanzierung der Kinderbetreuung fortsetze. Wie die Mittel konkret verteilt werden, sei noch offen, aus Sicht des Landes sei aber ein weiterer Ausbau sowohl der Qualität als auch der Quantität nötig, hieß es.

Niederösterreich: Fördergelder auch über 2018 hinaus

“Die Erwartungshaltung des Landes Niederösterreich an den Bund ist ganz klar: Es muss auch über das Jahr 2018 hinaus Fördergelder des Bundes für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, für die sprachliche Förderung und für die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen geben”, betonte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Beim Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung gehe es nicht nur um die Schaffung neuer Plätze, sondern auch um die nachhaltige finanzielle Absicherung vorhandener Angebote. “Nun gilt es, diese bestehenden Einrichtungen langfristig abzusichern und gleichzeitig natürlich das Angebot weiter auszubauen. Dies kann nur in einem guten Miteinander zwischen Bund, Land Niederösterreich und den Gemeinden gelingen”, so Teschl-Hofmeister.

Die für die Kinderbetreuung in Oberösterreich zuständige Landesrätin Christine Haberlander wollte Ministerin Juliane Bogner-Strauß (beide ÖVP) ihre Vorstellungen nicht über die Medien ausrichten.

(APA/red)

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