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Terror-Verfahren gegen 24-Jährigen: “Sittenwächter” bleibt in U-Haft

1-01-1970, 00:00

Der unter Terror-Verdacht geratene so genannte Sittenwächter von Kaltenleutgeben bleibt bis auf Weiteres in U-Haft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat einer Haftbeschwerde seines Verteidigers Wolfgang Blaschitz keine Folge gegeben. Das OLG sieht “die immanente Gefahr”, dass der Mann auf freiem Fuß ungeachtet des gegen ihn laufenden Strafverfahrens Straftaten mit schweren Folgen begehen würde.

Sittenwächter unter Terror-Verdacht: Wiener OLG lehnte Enthaftung ab

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den mittlerweile 24-Jährigen, weil sich dieser im Vorjahr für die radikal-islamistische Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) betätigt haben soll. Über einen Messenger-Dienst war er in Kontakt mit einem in Syrien befindlichen IS-Kämpfer gekommen, dem er wiederholt Mut zusprach und finanzielle Unterstützung für Angehörige von im Dschihad gefallenen Kriegern zusicherte. Er soll dem Unbekannten – dessen Identität konnte bisher nicht festgestellt werden – auch 1.000 Euro zukommen haben lassen, weshalb gegen den 24-Jährigen neben terroristischer Vereinigung auch in Richtung Terrorismusfinanzierung ermittelt wird.

Über seinen Ansprechpartner in Syrien bemühte sich der aus der russischen Kaukasus-Republik Dagestan stammende Verdächtige in Kontakt zu einem IS-Kämpfer namens Iljas zu kommen, dessen Ehefrau in Wien lebt. Er wollte diese – eine gute Bekannte seiner eigenen Frau – über dessen Schicksal am Laufenden halten.

24-Jähriger laut OLG “radikalisiert”

Für das OLG steht fest, dass der 24-Jährige “radikalisiert ist und den säkularen Staat ablehnt”, wie in der abgelehnten Haftbeschwerde betont wird. Bei der Auswertung seines Handys war man auf 95 Dateien mit IS-Propagandamaterial und 57 islamisch-religiöse Naschids gestoßen, die von Islamisten als Propaganda- und Kampflieder genutzt werden, um für den bewaffneten Dschihad gegen Ungläubige zu werben.

Der 24-Jährige hatte Lieder abgespeichert, auf denen das Abschlachten von “Kuffar” (Ungläubigen) verherrlicht wird und Selbstmordanschläge im Kampf für Allah propagiert werden. In zahlreichen Textnachrichten äußerte er sich verächtlich über Ungläubige und hielt mit Personen Kontakt, die diese “noch niedriger als Vieh” einstuften. Dazu zählte auch Anis Amri, der am 19. Dezember 2016 einen tonnenschweren Sattelzug in eine Besuchermenge an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche lenkte. Elf Besucher des Weihnachtsmarkts und der Lkw-Fahrer, den der Terrorist getötet hatte, um das Steuer übernehmen zu können, kamen ums Leben.

“Sittenwächter” seit November 2017 im Gefängnis

Aus all diesen Erwägungen geht das OLG daher von Tatbegehungsgefahr aus und hält die Fortsetzung der U-Haft für angemessen. Der 24-Jährige ist Ende März in Wien wegen Nötigung zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, weil er an einem Badesee in Kaltenleutgeben (Bezirk Mödling) eine spärlich bekleidete Frau aufgefordert hatte, ihre Brüste zu bedecken, sonst werde er sie vergewaltigen. Er befindet sich seit November im Gefängnis.

(APA/Red)

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