Der Mann stammt aus Somalia und lebt seit acht Jahren als mittlerweile anerkannter Flüchtling in Wien. 2015 ließ er seine Tochter aus einer vorangegangen Beziehung nach Österreich nachkommen, nachdem die Mutter des Mädchens in Somalia gestorben war. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Fokus des Jugendamts: Der Sohn aus seiner aktuellen Beziehung war ihm und seiner Lebensgefährtin abgenommen und einer Pflegefamilie übergeben worden, weil nach Ansicht der Behörde das Kindeswohl des Buben bei seinen Eltern nicht mehr gewährleistet war. Das Jugendamt bat die Schule, welche die Tochter des Somaliers besuchte, ein besonderes Augenmerk auf das Mädchen zu richten.
Mädchen möchte nicht gegen angeklagten Vater aussagen
Im April 2016 suchte eine Lehrerin, der sich die damals Zehnjährige anvertraut hatte, gemeinsam mit der Schülerin das Jugendamt auf. Die Kleine hatte der Pädagogin berichtet, sie sei am Vortag zu Hause vom Vater mit einem Computerkabel und der flachen Hand geschlagen worden. Das Jugendamt veranlasste eine Untersuchung der Zehnjährigen in einem Spital, wo Kratzspuren am Rücken, Striemen an der Brust und eine schmerzhafte Prellung am Arm festgestellt wurden. Die Schülerin erzählte einer Ärztin, sie werde seit rund einem Jahr vom Vater fast täglich bestraft und geprügelt. Das Jugendamt reagierte umgehend. Das Mädchen wurde Ende April 2016 in einer WG untergebracht, der Vater angezeigt.
Bis auf das eine Mal habe er gegen seine Tochter nie die Hand gehoben, versicherte der 36-Jährige nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm). Die Beweiswürdigung dürfte sich für das Gericht insofern schwierig gestalten, als das Kind nicht im Prozess gegen den Vater aussagen möchte. Ihre bisherigen Angaben dürfen daher nicht gewertet werden, sollte das Mädchen dabei bleiben. Im Pflegschaftsverfahren, wo es um die Obsorge für die Unmündige geht, hat die mittlerweile Zwölfjährige deponiert, dass sie zum Vater zurück möchte, wo es ihr besser gefalle als in der WG. Die Betreuer würden zu viel mit ihr schreien. Sie glaube, dass sich der Vater geändert hat, sagte das Mädchen.
Vater & Tochter mit schwierigem Verhältnis: Misshandlungsprozess in Wien
Der 36-Jährige darf die Tochter derzeit jedes Wochenende sehen. Nach Ansicht des Jugendamts soll es dabei vorerst bleiben. “Wir wollen unbedingt, dass sie in der WG bleibt”, betonte eine Behördenvertreterin, die vom Schöffensenat als Zeugin vernommen wurde. Der Vater will seine Tochter dagegen unbedingt zurück, wobei er dem Gericht verriet: “Sie ist schlimm. Sie hat einen Freund, der ist 20 Jahre alt. Aber wenn ich sie schimpfe, kommt sie nicht mehr zurück.”
Die Verhandlung wird Anfang Juli fortgesetzt. Bis dahin soll geklärt werden, ob die Zwölfjährige weiter auf ihrem Aussageverweigerungsrecht beharrt.
(APA/Red)