Sowohl die betroffene Mitarbeiterin des grünen Parlamentsklubs, die Pilz verbale und körperliche Belästigungen vorgeworfen hatte, als auch die Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei, die der damalige Grün-Mandatar am Rande des Forums Alpbach begrapscht haben soll, hätten der Anklagebehörde keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Mögliche “sexuelle Belästigung” verjährt
Bei letzterem Fall wäre überdies eine “allenfalls stattgefundene sexuelle Belästigung” verjährt, so die Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Die betroffene Frau habe zwar übereinstimmend mit zwei Augenzeugen davon berichtet, beim Forum zu später Stunde ohne Gewaltanwendung an mehreren Körperstellen berührt worden zu sein. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilte sie laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
Strafrechtlich nicht relevant
Ebenso die Mitarbeiterin des Parlamentsklubs der Grünen: Sie ließ durch ihre Rechtsanwältin mitteilen, dass die Vorfälle ihrer Ansicht nach strafrechtlich nicht relevant seien. Zudem habe sie auch ihren Namen nicht bekannt gegeben.
Der dritte “Themenkomplex” drehte sich um jene vier Frauen, die sich bei der Wochenzeitung “Falter” gemeldet und von angeblichen Übergriffen berichtet hatten. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Identitäten von zwei der Frauen. Beide hätten jeweils einen Vorfall beschrieben, durch den sie sich belästigt gefühlt haben. Dabei sei aber kein Straftatbestand erfüllt worden.
Pressekonferenz am Mittwoch
Die Namen der anderen beiden Frauen seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, hieß es. Der sich aus dem Bericht der Wochenzeitung ergebende Hinweis, die Frauen könnten Opfer einer sexuellen Belästigung geworden sein, sei damit nicht mehr überprüfbar. Daher erfolgte die Einstellung “mangels Beweisen”.
Die Liste Pilz äußerte sich am Dienstag dazu gegenüber der APA nicht, sondern kündigte für Mittwoch eine Pressekonferenz an. Ort und Uhrzeit waren zunächst noch offen.
(APA/red)