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Die wichtigsten Punkte zur geplanten Reform der Sozialversicherungen

1-01-1970, 00:00

Laut der Punktation, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen werden soll, ist eine Zusammenlegung der derzeit 21 auf vier oder fünf vorgesehen. Darüber soll es wie bisher einen Dachverband geben. Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer “Österreichischen Gesundheitskasse” (ÖGK) fusioniert und damit für die unselbstständig Erwerbstätigen zuständig sein. Die Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen (SVA) und der Bauern (SVB) werden zu einem “Selbstständigen-Träger” (SVS) zusammengelegt. Die Beamtenversicherung (BVA) und die Versicherung der Eisenbahner und für den Bergbau kommen zu einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen zusammen. Bestehen bleibt die Pensionsversicherungsanstalt. Sie wird allerdings nicht wie ursprünglich angedacht auch für Öffentlich Bedienstete und Selbstständige zuständig sein, deren Pensionsagenden bleiben bei der SVS und der neuen Beamtenversicherung.

Zusammenlegung auf vier Träger fix, AUVA offen

Offen ist nach wie vor die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Hier fordert die Regierung in der Punktation eine “nachhaltige Neuorganisation”. Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: “Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.08.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen.”

“Darüber hinausgehende Potenziale, die nicht im eigenen Wirkungsbereich liegen, sind hinsichtlich notwendiger gesetzlicher und nur im Verhandlungsweg mit anderen Sozialversicherungsträgern oder Gebietskörperschaften zu erreichenden Veränderungen, ebenfalls bis 31.08.2018 der Bundesregierung transparent zu machen.” Damit sind die Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer und die zu geringe Vergütung für Freizeitunfälle bzw. die zu hohen Zahlungen für Arbeitsunfälle gemeint. “Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die ÖGK- bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überzuführen”, heißt es in dem Ministerratsvortrag.

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Die fünf Betriebskrankenkassen bekommen die Möglichkeit in die ÖGK hinein zu optieren. Andernfalls sind sie gesetzlich als private Wohlfahrtseinrichtungen zu etablieren.

Auf die Zukunft des derzeitigen Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger wird war nicht explizit eingegangen, es ist aber ein Dachverband über den vier bzw. fünf Trägern vorgesehen. “Der Dachverband nimmt die gemeinsamen Interessen wahr und koordiniert die trägerübergreifenden Aufgaben der Sozialversicherungsträger.”

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht bis Juli die Vorlage eines Begutachtungsentwurfes vor. Bis Ende November sind die Regierungsvorlage und der Parlamentsbeschluss geplant. Inkrafttreten soll das Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019.

Budget- und Personalhoheit bei ÖGK

Die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird neun Landesstellen erhalten. Die Gesamtbudgethoheit wird von der Hauptstelle der ÖGK wahrgenommen. Zudem obliegt ihr die Steuerung inklusive der strategischen, gesamthaften und bundesländerübergreifenden Gesundheitsplanung.

Die ÖGK hat für eine bundesweit ausgeglichene Gebarung zu sorgen und den Landesstellen ausreichende Mittel entsprechend den von ihnen zu verantwortenden Aufgaben zur Verfügung zu stellen. “Jedenfalls soll sichergestellt werden, dass den Versicherten in jedem Bundesland die Beitragseinnahmen der jeweiligen Gebietskrankenkasse im Jahr 2017 entsprechen.” Die ÖGK ist zuständig für die Verhandlung eines österreichweiten Gesamtvertrages mit den Ärzten und der entsprechenden Honorare. Die Landesstellen der ÖGK sind weiterhin für die regionale Versorgungsplanung zuständig und es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, Zu- und Abschläge auf Grundlage des österreichweiten Gesamtvertrages zu verhandeln.

Budget- und Personalhoheit erhält damit die ÖGK. Zusätzlich ist eine länderweise Budgetautonomie festzulegen, die allerdings nur den Einsatz der im Land bis 31.12.2018 frei verfügbaren allgemeinen, nicht gebundenen Rücklagen umfasst, sowie die Verwendung der Mittel für Gesundheitsreformprojekte (Innovations- und Projektbudget). Die Höhe des Innovations- und Projektbudgets ist von der wirtschaftlichen Gesamtsituation abhängig. Die Bundesländer sind in die Umsetzung einzubeziehen. Um die Verwaltungskosten zu senken, soll innerhalb der ÖGK eine Aufgabenbündelung festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen zum Ziel hat.

Die Beitragseinhebung soll auch zukünftig “einheitlich und zentral durch die ÖGK erfolgen”. Anstelle der Gebietskrankenkassen sollen die Beiträge durch die ÖGK eingehoben werden. Die derzeitige Beitragsprüfung soll effizienter organisiert werden und erfolgt zukünftig ausschließlich durch das Finanzministerium.

An den “Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung” will die Regierung laut ihrem Ministerratsvortrag festhalten. Allerdings wird der Einfluss der schwarzen Unternehmensvertreter ausgebaut und jener der roten Gewerkschafter eingeschränkt. “Die bisherigen Selbstverwaltungsgremien (Vorstand, Kontrollversammlung, Generalversammlung) werden in ein einziges Selbstverwaltungsgremium (Verwaltungsrat, Anm.) übergeführt und deutlich verschlankt. Die Anzahl der Mitglieder und die Zusammensetzung der Versicherungsvertreter differiert je nach Art des Trägers (Besonderheiten der Träger sind zu berücksichtigen).”

In der ÖGK ist eine paritätische Besetzung durch Dienstgeber und Dienstnehmer vorgesehen. Arbeiter- und Wirtschaftskammer sollen sich damit die Mandate im neu zu schaffenden Verwaltungsrat 50:50 teilen. Derzeit stellt die Arbeiterkammer vier Fünftel der Mitglieder in Vorstand und Generalversammlung der Länderkassen, nur in der Kontrollversammlung ist es umgekehrt.

Eine Funktion in einem neuen Selbstverwaltungsgremium ist laut der Punktation mit einem politischen Mandat unvereinbar. Zudem sollen die Mitglieder der Selbstverwaltung zukünftig auch neben den persönlichen Voraussetzungen eine fachliche Eignung für die Ausübung ihrer verantwortungsvollen Funktion darlegen.

Laut Regierung ÖGK-Zentrale wohl nicht in Wien

Die Zentrale der künftigen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird wohl nicht in der Bundeshauptstadt sein. Die Entscheidung, wo die ÖGK ihren Sitz haben wird, ist zwar laut Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch zu treffen, wie er am Dienstag bei einer Pressekonferenz sagte. Er könne sich aber gut vorstellen, dass die Zentrale in einem Bundesland sein wird – dies würde den ländlichen Raum stärken und wäre “sinnvoll”.

Die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) blieb bei der Präsentation der Eckpunkte der Sozialversicherungsreform offen: Bis Ende August hat die AUVA Zeit, das im Regierungsprogramm vorgegebene Einsparungsvolumen von 500 Millionen Euro darzulegen. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sei dazu bereits in “guten Gesprächen” mit der AUVA, versicherte Kurz. Im Herbst werde man die Öffentlichkeit informieren, wie es weitergehe. Schon jetzt könne man aber “garantieren”, dass eine etwaige “Eingliederung” der AUVA in einen anderen Träger nicht dazu führen würde, dass Spitäler oder Reha-Zentren geschlossen werden, betonte der Kanzler.

Sozialversicherung: Einsparungen von einer Milliarde erhofft

Die Regierung erhofft sich durch die von ihr geplante Reform der Sozialversicherungen Einsparungen von geschätzt einer Milliarde Euro bis 2023. Diese “Gesundheitsmilliarde” will die schwarz-blaue Koalition für den Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin einsetzen. Außerdem soll das Geld in den Ausbau der Kassenärzte, die Stärkung des niedergelassenen Bereichs und die Finanzierung von Landarztstipendien investiert werden.

Die Regierung verweist auch auf die von ihr angestrebte Verschlankung der Verwaltung. Statt derzeit rund 90 Verwaltungsgremien soll es künftig nur noch etwa 30 geben. Die Zahl der Funktionäre soll um 80 Prozent von derzeit etwa 2.000 auf künftig nur noch 400 sinken. Allerdings bekommt die Mehrzahl dieser Funktionäre in den Sozialversicherungen derzeit keine Gehälter sondern nur Aufwandsentschädigungen. Analog zur Reduzierung der Träger soll es statt 21 Generaldirektoren künftig auch nur noch fünf geben.

In der Verwaltung sollen Einsparungen durch die Nichtnachbesetzung von frei werdenden Stellen erfolgen. Die Regierung betont, dass es keine Kündigungen geben werde. Von den bestehenden 19.000 Stellen in der Verwaltung sollen durch natürliche Abgänge in den ersten drei Jahren zehn Prozent und in den nächsten zehn Jahren rund 30 Prozent nicht mehr nachbesetzt werden. Eingriffe auf die rund 7.000 Ärzte, das Pflegepersonal oder die sonstige Gesundheitsberufe soll es nicht geben.

(APA/Red)

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