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Fall Bakary J.: Schmerzensgeld-Prozess abgeschlossen, aber noch kein Urteil

1-01-1970, 00:00

Im Schmerzensgeld-Prozess des Polizeiopfers Bakary J. gegen die Republik Österreich hat es auch am Freitag im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) kein Urteil gegeben. Die Verhandlung wurde zwar geschlossen, für ein Urteil müssen aber noch weitere Details aus der Krankheitsgeschichte von J. begutachtet werden.

Nach Misshandlung von Bakary J.: Republik angeklagt

Bakary J. war im April 2006 von Wega-Beamten in eine mittlerweile abgerissene, an der Brigittenauer Lände gelegene Lagerhalle gebracht und dort schwer misshandelt worden. Von der Finanzprokuratur erhielt er für das Erlebte eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro. Nach Ansicht seiner Rechtsvertreter, Nikolaus Rast und Susanne Kurtev, ein deutlich zu gering bemessener Entschädigungsbetrag. Sie klagten die Republik auf weitere 384.000 Euro, forderten eine monatliche Rente für den traumatisierten Mann und zusätzlich die gerichtliche Feststellung, dass auch für allfällige weitere zukünftige Folgeschäden gehaftet wird.

Diese Forderungen beschäftigten inzwischen gleich mehrmals die Gerichte: In einem ersten Rechtsgang wurden die Begehren abgewiesen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob diese ablehnende Entscheidung allerdings auf, wodurch die Causa schließlich wieder beim ZRS landete.

Weiter kein Urteil im Schmerzensgeld-Prozess

Bei der Verhandlung attestierte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer in seinem Gutachten J. eine durch das Extremerlebnis ausgelöste “posttraumatische Belastungsstörung und Persönlichkeitsänderung”, die den Gambier zumindest noch mehrere Jahre, womöglich sogar sein Leben lang begleiten wird. Diese Diagnose wurde auch beim jüngsten mehrwöchigen Spitalsaufenthalt von J. in der psychiatrischen Station des Wiener AKH Anfang des Jahres gestellt. Bei der Entlassung sei sein Zustand zwar stabil gewesen, doch sei dies vor allem einer höheren Medikamentendosis zu verdanken.

Dantendorfer wies auch daraufhin, dass J. in seiner Lebensgeschichte vor seiner Misshandlung durchaus sein Leben gemeistert hat. Immerhin hatte er eine Flucht aus Gambia über mehrere Länder nach Österreich hinter sich. Dies könne man kaum bewältigen, wenn “man sich nicht durchsetzen kann”. Allerdings wurde bei der Verhandlung bekannt, dass J. bereits bei einem Schubhaft-Aufenthalt vor seiner Misshandlung psychiatrische Medikamente verschrieben bekommen hatte. Dantendorfer wurde vom Gericht nun ersucht, auch dieses Detail in sein Gutachten einfließen zu lassen. Falls die neuen Informationen relevant sein sollten, wird das Verfahren erneut eröffnet, falls nicht, ergeht ein Urteil.

(APA/Red)

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