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Messerattacken in der Leopoldstadt: 23-Jähriger ist voll zurechnungsfähig

1-01-1970, 00:00

Jener 23-jährige Mann, der am 7. März in Wien-Leopoldstadt vier Personen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hat, ist voll zurechnungsfähig. Zu diesem Ergebnis kommt der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann, der den afghanischen Asylwerber eingehend untersucht hat.

Messerattacken in Wien-Leopoldstadt: Afghane zurechnungsfähig

Eine “psychische Störung im Sinn einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades” sei “nicht gegeben”.

Der Afghane hatte zunächst auf der Praterstraße einen Arzt, dessen Ehefrau und deren gemeinsame Tochter beim Verlassen eines Restaurants mit zwei Messern angegriffen. Er flüchtete vom Tatort und stach wenig später am Praterstern einen afghanischen Landsmann nieder. Nach seiner Festnahme und Überstellung in die Justizanstalt Josefstadt machte der 23-Jährige wirre Angaben, sprach von inneren Stimmen und “Teufelsmenschen”, die ihn verfolgen würden. Ende März wurde er mit Verdacht auf paranoide Schizophrenie vorübergehend ins Otto-Wagner-Spital (OWS) verlegt, wo er mehrere Selbstmordversuche unternahm.

Gutachten: “Keinerlei Anhaltspunkte auf psychische Erkrankungen”

Den nunmehrigen fachärztlichen Feststellungen zufolge liegen beim 23-Jährigen allerdings “keinerlei Anhaltspunkt auf schwerwiegende psychische Erkrankungen” vor. Der Psychiater geht vielmehr davon aus, dass der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Messerangriffe “über einen völlig geordneten Gedankengang verfügte”. Hofmann schließt in seinem 42-seitigen Gutachten “relevante schwerwiegende psychische Symptombildungen” aus, die zu dem gewalttätigen Verhalten geführt hätten.

Da somit kein Schuldausschließungsgrund vorliegt, ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Verdächtigen demnächst Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes erheben wird.

Anklage wegen vierfachen versuchten Mordes erwartet

Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz, der den Mann gemeinsam mit der Anwältin Astrid Wagner vertritt, will dessen ungeachtet die psychische Befindlichkeit seines Mandanten “weiter hinterfragen, weil ich schon den Eindruck gehabt habe, als wäre er nicht bei Sinnen”, wie er am Freitag der APA erklärte.

(APA/Red)

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