Das Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 16-jährigen Gymnasiasten die U-Haft verhängt, der am vergangenen Freitag im “Dittes-Hof” in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen erstochen haben soll. Als Haftgründe wurden Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage der APA mit.
Mädchen in Wien-Döbling erstochen: 16-Jähriger in U-Haft
Der Bursch, gegen den von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt wird, machte vor dem Haftrichter keine Angaben. Er wolle sich vor weiteren Aussagen mit seiner Rechtsvertreterin besprechen, meinte er. Die Verteidigung hat die Wiener Rechtsanwältin Liane Hirschbrich übernommen. Diese verzichtete auf Rechtsmittel gegen den U-Haft-Beschluss, der daher vorerst bis zum 1. Juni rechtswirksam ist.
(APA/Red)