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Prozess: Brandstiftung in Wohnung in Wien-Liesing wegen Delogierung

1-01-1970, 00:00

“Ich hab’ das nicht gemacht”, versicherte der 36-jährige Mann am Mittwoch am Landesgericht, wo er sich wegen Brandstiftung zu verantworten hatte. Die Verhandlung wurde auf Anfang Juni vertagt.

Der Angeklagte hatte 2008 mit seiner Lebensgefährtin und zwei Söhnen eine schicke Wohnung in der Maurer Lange Gasse bezogen. Ab Mitte 2012 blieb er immer wieder die Miete schuldig, Mietzins- und Räumungsklagen waren die Folge. Der Mann hatte sich selbstständig gemacht, mit seinen Geschäften jedoch finanziellen Schiffbruch erlitten. Am 11. November 2016 sollte die Familie um 8.00 Uhr delogiert werden.

Familie wusste nichts von Delogierung

Der 36-Jährige hatte den Termin seiner Partnerin und seinen Kindern verheimlicht. “Ich wollte den ganzen Stress nicht an sie weitergeben”, erklärte er einem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm). Wenige Stunden, bevor der Gerichtsvollzieher anklopfte, brach im Schlafzimmer, in dem der Vater mit seinen Söhnen nächtigte – die Frau schlief nebenan – ein Brand aus. Wie nun ein Sachverständiger in der Verhandlung darlegte, wurde das Feuer nachweislich gelegt. An mehreren Stellen im Schlafzimmer wurden demnach brennbare Gegenstände angezündet.

Kasten hat angefangen zu brennen

Der Angeklagte wies den Verdacht, er habe mit einer Brandstiftung in letzter Minute die Delogierung verhindern wollen, um vor seiner Familie nicht das Gesicht zu verlieren, vehement von sich: “Herr Richter, ich bin kein Verbrecher.” Möglicherweise sei einer seiner Gläubiger nachts unbemerkt in die Wohnung eingedrungen und hätte es ihm heimzahlen wollen, deutete der 46-Jährige an. Sein älterer Sohn- der Bub ist acht – hätte ihn jedenfalls plötzlich geweckt und “Papa, es stinkt hier” gemeint: “Da hab’ ich gesehen, dass es aus dem Kasten brennt und Rauch rausgekommen ist.” Während er seine Familie aus der Wohnung schickte, hätte er noch versucht, die Flammen zu ersticken.

61.000 Euro Sachschaden

Fest steht, dass sich eine Feuersbrunst entwickelt hätte, wäre die Feuerwehr nicht rasch zur Stelle gewesen. Als die professionellen Brandbekämpfer eintrafen, hatten die Flammen bereits auf die beiden darüber liegenden Stockwerke übergegriffen. Das Schlafzimmer des 36-Jährigen war komplett vernichtet, die Wohnung unbenutzbar. Der Eigentümer bezifferte den Sachschaden mit 61.000 Euro.

Der Angeklagte behauptete entgegen seiner bisherigen Verantwortung, er hätte den offenen Betrag von 1.050 Euro zur Verfügung gehabt. Er habe auf einen Ratschlag eines Magistratsbeamten hin das Geld direkt dem Gerichtsvollzieher übergeben wollen. Diese Aussage wird nun überprüft. Die Beziehung des 36-Jährigen hat das Feuer nicht überstanden. Seine langjährige Partnerin hat sich mittlerweile von ihm getrennt. Der 36-Jährige war bis vor kurzem obdachlos, ehe er wieder eine Bleibe gefunden hat.

(APA/red)

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