Der oberösterreichische Fassadenbauer Sareno zahlte rund 63.000 Euro an Löhnen, Zinsen und Verfahrenskosten für zehn Arbeiter nach, die für eine Subfirma tätig gewesen waren.Wien. Eigentlich war dazu am Montag am Wiener Arbeits- und Sozialgericht ein Termin anberaumt. Die Arbeiterkammer (AK) hatte Sareno, ein Unternehmen des Kranherstellers und Baukonzerns Felbermayr, geklagt. Mit der Zahlung ist das Verfahren zu Ende.
Scheinfirmen am Wiener Bau: Auftraggeberfirma zahlte Löhne nach
“Die Arbeiter arbeiteten auf Baustellen und trugen teils Arbeitsbekleidung der Fassadenbaufirma Sareno, waren aber bei der Subfirma PDL angemeldet, die schließlich als Scheinunternehmen qualifiziert wurde und insolvent ging”, berichtete die AK am Dienstag in einer Aussendung. Sareno will die Zahlung aller Ansprüche laut “Standard” keinesfalls als “Eingeständnis irgendeiner Schuld” verstanden wissen. Sareno sehe sich als Opfer in der Causa.
Man habe eine Firma namens Setro damit beauftragt, Arbeiten auszuführen. Dieses Unternehmen habe den Auftrag widerrechtlich an die PDL weitergegeben, was Sareno nicht gewusst habe, so der Sareno-Rechtschef Thomas Schimpfhuber dem Zeitungsbericht zufolge. Auch die “Wiener Zeitung” berichtete am Dienstag über den Fall.
Keine Lohnzahlung: Arbeiter wandten sich an AK Wien
Aus Sicht von AK-Juristin Andrea Ebner-Pfeifer zeigte hier die seit 2016 gültige Auftraggeberhaftung Wirkung, wenngleich sich die Arbeiterkammer eine Generalunternehmerhaftung, wie es sie in Deutschland bereits gibt, wünscht. “Dann hätte das Unwesen mit Sub-Sub-Sub-Unternehmerketten schlagartig ein Ende”, meint Ebner-Pfeifer.
Insgesamt hatten sich vergangenen Herbst 21 Arbeiter an die AK Wien gewandt, weil ihre Löhne nicht bezahlt worden waren. In der Causa um das Scheinfirmengeflecht ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Verdachts des schweren Betrugs, Sozialbetrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung. In dem Verfahren gibt es etwa 80 Beschuldigte, die hinter 60 Scheinfirmen stehen sollen. Ob es in dem nun abgeschlossenen Fall auch ein Verwaltungsstrafverfahren gibt, bleibt laut AK abzuwarten.
(APA/Red)