Mit 1,312 Mio. Euro beziffert das Innenministerium im Entwurf zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 die Mehrkosten des Bundes, mit 968.000 Euro jene für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und mit 324.000 Euro für die Landespolizeidirektionen. Verursacht werden diese u.a. durch nötige personelle Aufstockung für die neue Möglichkeit, Asylwerbern Handys und Datenträger abzunehmen, sowie die Abwicklung der neuen Verpflichtung für (über Bargeld verfügende) Asylwerber, zu den Verfahrenskosten beizutragen.
Mehrere Punkte nicht berücksichtigt
Die Angaben, wie viel und welches Personal nötig sein wird, sind dem Rechnungshof zu ungenau – und ebenso die Darstellung, dass der Bund sich Grundversorgungs-Kosten ersparen werde, weil durch die Auswertung der Handys “bei 100 oder mehr Fällen pro Jahr” wohl eine Dublin-Zuständigkeit anderer Staaten festgestellt werden könne. Außerdem habe das Innenministerium nicht berücksichtigt, dass durch Rechtsmittel gegen die Abnahme von Handys oder Bargeld Mehrkosten entstehen – und ebenso durch die geplante fälschungssichere Herstellung von Ausweis-Karten für Asylwerber oder -berechtigte.
Verein Neustart kritisiert
Für den Verein Neustart stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur Abnahme von Beweismitteln und Bargeld “nicht nur mit extrem hohem Aufwand, sowohl zeitlich als auch bürokratisch im Verhältnis zu dem, was dadurch wirklich an Barmitteln einzubringen wäre, umzusetzen wären”.
Als problematisch erachtet Neustart, dass der absolute Ausweisungsschutz für langjährig integrierte Menschen, die von klein auf in Österreich aufgewachsen sind, ersatzlos gestrichen werden soll: “Der Aufenthaltsstatus von Menschen, die ein ganzes Leben oder zumindest einen Großteil dessen in Österreich verbracht haben, sollte nicht einzig und allein von der Ermessensentscheidung einer Behörde, die die Integration des Betroffenen und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme abzuwägen und zu beurteilen hat, abhängen.” Als “nicht verhältnismäßig” beurteilt der Verein – auch mit Blick auf Artikel 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) -, dass ein unbefristetes Einreiseverbot künftig schon bei einer Verurteilung zu mehr als drei Jahren (bisher fünf) verhängt werden können soll. Denn: “Ein unbefristetes Einreiseverbot stellt den stärksten Eingriff unter den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen dar und kann nur – wenn überhaupt – bei schwerst wiegender Straffälligkeit verhältnismäßig sein.”
Vorarlberg will Deutschkurs weiter behalten
Das Land Vorarlberg wendet sich dagegen, den Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs für zum Asylverfahren zugelassene Personen zu streichen, bei denen die Zuerkennung des Asylstatus sehr wahrscheinlich ist. “Die geplante Änderung wird abgelehnt, da Sprachkurse für Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit im Sinne der Integration jedenfalls sinnvoll sind”, ist in der Begutachtungs-Stellungnahme zu lesen.
(APA/red)