Gesetzlich spannend wird es am Donnerstag, wenn die Schulreformen auf der Agenda stehen. Denn: Die seitens Opposition und Experten höchst umstrittenen Deutschförderklassen werden gesetzlich etabliert. Mit standardisierten Tests soll ab kommendem Jahr bei der Schuleinschreibung erhoben werden, inwieweit die Kinder der Unterrichtssprache mächtig sind.
Sprachtraining bei Problemfällen
Zeigen sich nicht ausreichende Kenntnisse, werden die Schüler einer Deutschförderklasse mit 15 Stunden Sprachtraining in der Volksschule bzw. 20 Stunden in der Sekundarstufe zugewiesen, wo der Unterricht anhand von eigens erstellten Lehrplänen erfolgt.
Schnellere Strafen beim Schwänzen
Eingedämmt werden soll mit der Novelle auch das Schulschwänzen. Fehlt ein Schüler bis zu drei Tage unentschuldigt, kann die Schulleitung verwarnen, ab dem vierten Fehltag droht eine Verwaltungsstrafe von mindestens 110 Euro. Ferner wird mit dem Gesetzespaket die verpflichtende Umsetzung der neuen modularen Oberstufe um zwei Jahre nach hinten verschoben.
(APA/red)