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Verurteilt wegen Missbrauch: “Es ist einfach passiert”

1-01-1970, 00:00

Das 16-jährige Mädchen war infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht in der Lage, den zudringlichen Mann abzuwehren. Der 48-Jährige soll sie am Beifahrersitz seines Taxis entjungfert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits 2010 junge Frau in Favoriten penetriert

Der Taxler übt seinen Beruf seit 25 Jahren aus. Er ist verheiratet und für drei Kinder sorgepflichtig. Im April 2010 soll er den angeschlagenen Zustand einer damals 20-Jährigen ausgenutzt haben, die sich im Bezirk Alsergrund zu ihm ins Taxi gesetzt hatte. Er chauffierte die angetrunkene junge Frau nach Favoriten und brachte sie bis zu ihrer Wohnungstür. Weil sie die Tür nicht hinter sich abschloss, folgte er ihr bis ins Schlafzimmer. Die Frau legte sich ins Bett und schlief innerhalb kürzester Zeit ein.

Dabei soll der Taxler in weiterer Folge die wehrlose Frau penetriert haben. Der Taxler stritt diesen Vorwurf grundsätzlich nicht ab, machte aber beim Prozessauftakt im Jänner Erinnerungslücken geltend: “Ich war schon dort. Was genau passiert ist, weiß ich nicht mehr.” Und weiter: “Ich muss mit ihr geschlafen haben. Wie die Umstände genau waren, kann ich nicht mehr genau sagen.”

16-Jährige soll einverstanden gewesen sein

Im März 2011 nahmen sich zwei Mädchen, die in einer Bar am Alsergrund gefeiert hatten, ein Taxi. Der 48-Jährige brachte die eine zunächst nach Hause, mit der anderen ging es weiter Richtung Hinterbrühl. Während der Fahrt sei es plötzlich zu Berührungen mit der neben ihm Sitzenden gekommen, schilderte der Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Poschalko): “Wir haben uns die Hände gehalten. Es hat sich ergeben.” Danach hätte man sich geküsst, als er bei einer roten Ampel anhalten musste: “Es ist einfach passiert.”

Schließlich habe sich das Mädchen erkundigt, ob er ein Kondom dabei hätte. Das habe er bejaht. Darauf sei ein “Ich will es mit Kondom machen” gekommen. Sie hätte sich ausgezogen, er sich ebenfalls entkleidet, behauptete der 48-Jährige: “Hätte sie ‘nein’ gesagt, hätte ich nichts gemacht.” Außerdem habe er geglaubt, dass sie älter als 18 und sexuell erfahren war. “Er ist davon ausgegangen, dass es einvernehmlich war”, betonte Verteidiger Philipp Winkler.

10.000 Euro Schmerzensgeld

Der dritte inkriminierte Vorfall spielte sich im August 2017 ab. Eine 24-Jährige ließ sich von dem Taxilenker vom Schwarzenbergplatz nach Floridsdorf chauffieren. Die alkoholisierte und übermüdete Frau saß im Fonds des Wagens, als der Mann sie zu betasten begann. Laut Anklage hatte der Taxler plötzlich seine Hände in ihrer Unterhose. Die Frau schreckte auf, weil der Taxler plötzlich laut zu stöhnen begann.

In zwei Fällen bekannte er sich schuldig, an den dritten konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern. Weil er einem Opfer auch 350 Euro weggenommen hatte, wurde er nicht nur wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person in drei Fällen, sondern auch wegen Diebstahls verurteilt. Den Opfern muss der 48-Jährige insgesamt mehr als 10.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Sein Anwalt meldete ebenso volle Berufung an wie die Staatsanwaltschaft.

APA/red

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