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Rauchen im Auto mit Kind: Strafen erst ab 1. Juni

1-01-1970, 00:00


Seit 1. Mai ist es verboten, im Auto zu rauchen, wenn Minderjährige mitfahren. Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots obliegt der Exekutive. “Im Regelfall wird in der ersten Zeit abgemahnt”, sagte Alexander Marakovits, Sprecher des Innenministeriums. Das Gesundheitsministerium fordert im Erlass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden auf, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen.

50 Euro Strafe für Rauchen im Auto

Außerdem soll die Exekutive zur Einhebung einer Organstrafverfügung von zumindest 50 Euro ermächtigt werden. Ein Organmandat in Höhe von 50 Euro ist beispielsweise auch fällig, wenn Lenker gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.

(APA/red)

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