Von den zwei Jahren Haft wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, 16 Monate bekam der bisher Unbescholtene auf Bewährung nachgesehen. Die Geschworenen verwarfen mit dem knappest möglichen Quorum von 4:4 Stimmen – bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung zugunsten des Angeklagten gewertet – den inkriminierten versuchten Mord . Der Mann wurde stattdessen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt für schuldig befunden. Nach Rücksprache mit Verteidiger Mathias Burger (Kanzlei Kollmann Wolm) akzeptierte der 34-Jährige die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
APA/Red.
