Die Geschworenen sprachen den gebürtigen Chinesen vom Mordvorwurf frei und erkannten auf Beteiligung an einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Die drei Berufsrichter akzeptierten das nicht.
Verhandlung muss wiederholt werden
Der Wahrspruch der Laienrichter – diese hatten den Mord mit 4:4 Stimmen und damit mit dem knappest möglichen Quorum zugunsten des Angeklagten verneint – wurde wegen Irrtums der Laienrichter ausgesetzt. Die Verhandlung muss damit in einigen Wochen vor einem zur Gänze neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden. Der Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft.
