Die drei Berufsrichter setzten am Mittwochabend das Urteil aus, nachdem die Geschworenen im Wiener Landesgericht die auf versuchten Mord lautende Anklage knapp, aber doch verworfen hatten. Die Hauptfrage, ob der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte, beantworteten vier der acht Laienrichter nach mehrstündiger Beratung mit Ja, während sie von vier Geschworenen verneint wurde. Bei Stimmengleichstand ist zugunsten des Angeklagten vorzugehen, so dass der Mordversuch vom Tisch war. Selbst die Frage in Richtung Brandstiftung ging mit 4:4 Stimmen unentschieden aus.
Fall wird von neu zusammen gesetzten Schwurgerichthof verhandelt
Die Berufsrichter unter Vorsitz von Andrea Wolfrum akzeptierten diesen Wahrspruch nicht. Das bedeutet, dass die Causa vor einem völlig neu zusammen gesetzten Schwurgerichtshof neuerlich verhandelt werden muss. Der angeklagte Algerier verbleibt bis dahin in Untersuchungshaft.
APA/Red.
