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Landesgericht Wien lehnte spanischen Auslieferungsantrag für Firtasch ab

30-08-2017, 16:19

Das Amtsgericht in Barcelona habe nicht ausreichend Informationen etwa zu Tatzeitpunkt oder Tathandlung nachgereicht, bestätigte Gerichtssprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn, am Mittwoch, 30. August, einen “Kurier”-Bericht. Die am Dienstagabend, 29. August, gefällte Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Haftbefehl aus Spanien wegen des Verdachts auf Geldwäsche

Die spanischen Behörden hatten gegen Firtasch einen Europäischen Haftbefehl wegen Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen und einen Auslieferungsantrag (innerhalb Europas: Übergabeantrag) gestellt. Ansuchen der österreichischen Behörden, mehr Informationen zum Tatbestand zu erhalten, seien seit April von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, erklärte Salzborn. Es gibt nun die Möglichkeit, in den kommenden 14 Tagen gegen das Urteil Berufung einzulegen.

APA/Red.

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