
Im Auslieferungskrimi um den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch erleidet die spanische Justiz eine peinliche Niederlage. Das Landesgericht Wien hat am Dienstag entschieden, den ukrainischen Industrie-Tycoon nicht an die spanische Justiz auszuliefern, mit der Begründung: Das Amtsgericht in Barcelona konnte den gegen Firtasch ausgestellten Europäischen Haftbefehl wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht begründen.
Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, die Verteidiger von Firtasch, bestätigen auf Anfrage des KURIER die geplatzte Auslieferung: "Die spanische Justiz hat auf Wunsch der USA versucht, eine politisch motivierte Auslieferung unseres Mandanten über das Strafrecht durchzusetzen", sagt Anwalt Böhmdorfer zum KURIER. "Der Europäische Haftbefehl der Spanier wurde mangels konkreter Angaben vom Landesgericht Wien abgelehnt. Die Spanier konnten nicht einmal die Minimalanforderungen, die ein EU-Haftbefehl erfordert, erfüllen."
Anfang Dezember 2016 haben die Spanier dem Landesgericht Wien einen EU-Haftbefehl gegen Firtasch übermittelt. Der Vorwurf: Firtasch soll Mitglied der "Russen-Mafia" um Semion Mogilevich sein und die "zweite Ebene gebildet haben". Diese kriminelle Vereinigung war demnach in Spanien aktiv, wo mehrere andere Mitglieder wohnen. Sie sollen zwischen 2009 und 2015 mehrere spanische Grundstücke zwecks Wäsche illegal erlangter Gelder ver- und gekauft haben.
