Das erst im Vorjahr in Kraft getretene Bildungsinvestitionsgesetz sieht vor, dass 2018 bis 2023 jährlich rund 60 Mio. Euro in den Ausbau der ganztägigen Schulformen fließen soll. 2023 sind 50 Mio. Euro vorgesehen, 2024 35 und 2025 13 Mio. Euro. Ziel war die Steigerung der Betreuungsquote von derzeit 20 auf 40 Prozent der Schüler an den Pflichtschulen.
Bildungsinvestitionsgesetz soll mit Budgetbegleitgesetz geändert werden
Diese Mittel sollen nun erst bis 2032 fließen. Mit dem Budgetbegleitgesetz soll das Bildungsinvestitionsgesetz dementsprechend geändert werden, hieß es aus dem Bildungsministerium. Heuer wird aus dem Gesetz kein Geld für den Ausbau aufgewendet, ab Sommer 2019 sollen es dann rund 40 Mio. Euro sein.
Im Ministerium geht man davon aus, dass die Streckung der Mittel keine negativen Auswirkungen haben werde. Denn für 2018 (und zum Teil auch 2019) läuft noch eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern, aus der noch rund 100 Mio. Euro für den Ausbau der ganztägigen Schulformen zur Verfügung stehen. Damit werde man das Auslangen finden. Das Bildungsinvestitionsgesetz verbiete auch eine Förderung von Projekten, die durch die “alte” 15a-Vereinbarung finanziert werden. Diese Mittel, die eine Art Anschubfinanzierung darstellen, wurden bisher von den Ländern nicht vollständig abgerufen.
NEOS üben Kritik an Budget-Verschiebung
Kritik kommt von den NEOS: “Nicht genug damit, dass die Innovationsstiftung für Bildung von dieser Regierung ausgehungert wird, werden nun auch bereits gesetzlich zugesicherte Mittel aus der Bankenmilliarde für den Ausbau der Ganztagsschule um zumindest Jahre nach hinten verschoben”, so Klubobmann Matthias Strolz in einer Aussendung. Selbst diese Zusage gebe es nur vom Hörensagen – im Budget seien die rund 500 Millionen Euro nicht auffindbar. “Überall dort, wo wir für Innovation und Investition im Bildungsbereich sorgen müssten, setzt diese Regierung den Sparstift an.”
Die Streckung der Mittel für den Ganztagsschulausbau ist nicht ganz neu: Bereits das Ausbauprogramm der Vorgängerregierung war so verlangsamt worden: 2014 beschloss man, 50 Mio. Euro weniger auszuschütten und dafür am Ende der Laufzeit anzuhängen. Argumentiert wurde dies damals ebenso damit, dass die Mittel von den Ländern nicht vollständig abgerufen wurden.
(APA/Red)