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Möglicher U-Ausschuss zur BVT-Affäre geht im April in die nächste Runde

1-01-1970, 00:00

Die SPÖ wollte vergangene Woche im Geschäftsordnungsausschuss einen U-Ausschuss zu den Vorgängen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung initiieren, was sie mit 52 Abgeordneten grundsätzlich alleine kann. Nach Ansicht der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ist das Verlangen aber zu allgemein formuliert und deshalb unzulässig.

Weitere Schritte erst im April

Die Oppositionspartei prüft nun weitere Schritte – wahrscheinlichste Variante ist, dass die SPÖ den VfGH anruft, damit das Höchstgericht den Streitfall klärt. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen. Sie beginnt aber erst mit dem nächsten Plenum zu laufen: “Wurde ein Verlangen für gänzlich unzulässig erklärt, beginnt die Frist mit Beginn der Behandlung des Berichts des Geschäftsordnungsausschusses im Nationalrat”, heißt es im Paragraf 56c des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Regulär tritt der Nationalrat das nächste Mal ab 17. April zusammen, und dann wegen des Budgets gleich für vier Tage.

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Preiszler

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt prüft Vorwürfe gegen den Leiter der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), Wolfgang Preiszler, auf strafrechtliche Relevanz. Einen diesbezüglichen Bericht des “Standard Online” bestätigte der zuständige Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, am Montag der APA.

Rassistische Karikaturen auf Facebook geteilt

Die Online-Seite “FPÖ Fails” hatte Screenshots von Preiszlers Facebook-Seite veröffentlicht. Dabei ging es um rassistische Karikaturen, Inhalte rechtsextremer Quellen und Postings von prominenten Staatsverweigerern, die Preiszler geteilt und gelikt hatte. Der EGS-Chef hat diese Inhalte mittlerweile gelöscht. “Wir haben diese Inhalte von Amts wegen zum Anlass genommen, um dies zu prüfen”, sagte Habitzl. Dem “Standard” zufolge geht es um die Frage, ob ein Anfangsverdacht wegen Verhetzung vorliegt.

(APA/red)

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