Der 66-Jährige ist wegen Paragraf 3h Verbotsgesetz angeklagt. Ihm werden von Oktober 2016 bis Juli 2017 verschickte Briefe sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Last gelegt. Seine Behauptungen soll der Akademiker durch ein selbstverfasstes Elaborat mit dem Titel “Naturgesetze versus Gaskammern” untermauert haben. Einem Gutachten zufolge ist der Wiener zurechnungsunfähig, es liegt demnach eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades vor.
Brief an österreichische Richter über “Gaskammer-Betrug von Mauthausen”
In einem Brief des 66-Jährigen an den Justizminister im Oktober 2016 war laut Anklage zu lesen, dass “ab dem Jahr 1939, dem Beginn des sogenannten Holocausts an den Juden, die jüdische Weltbevölkerung angestiegen ist”. Als Beilage soll der Insasse einen Ausdruck eines Artikels einer deutschsprachigen israelischen Webseite mit der Überschrift “Der Mythos vom Völkermord” angefügt haben. In einem offenen “Brief an die österreichischen Richter” des 66-Jährigen soll von einem “Gaskammer-Betrug von Mauthausen” die Rede gewesen sein.
Weitere Empfänger von Schreiben des Häftlings waren laut Anklage die 183 Parlamentsabgeordneten, das Präsidium des Nationalrates, das Justizministerium und die Richterschaft der Landesgerichte Krems, St. Pölten, Korneuburg, Linz und Wels. Dazu kamen zahlreiche Eingaben an Gerichte in Niederösterreich, Wien und Oberösterreich, an die Generalprokuratur, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie an das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Innenministerium.
Einstiger Wiener FP-Bezirksrat als Holocaust-Leugner in Krems vor Gericht
Das Oberlandesgericht Wien hatte einen Einspruch des 66-Jährigen gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Krems abgewiesen. Der Mann, der in dem Geschworenenprozess am Montag von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz verteidigt wird, leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer wahnhaften Störung und ist nicht zurechnungsfähig. Auf die Befunde reagierte der Betroffene mit einer Strafanzeige gegen den Sachverständigen wegen falscher Beweisaussage unter Eid und Verleumdung.
Der 66-Jährige war im Februar 1994 aus der FPÖ ausgeschlossen worden, weil er von einer “multikulturellen Bastardisierung der Gesellschaft” gesprochen hatte. Als beim Landesgericht Wienein Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung gegen ihn anhängig war, tauchte er ab Mai 2000 jahrelang unter. Seit 2003 ist der Akademiker mehrmals nach dem Verbotsgesetz angeklagt worden.
(APA/Red)