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Zweiter Justizwachebeamter in Causa “Horror-Hans” vor Gericht

1-01-1970, 00:00

Nachdem bereits bekannt wurde, dass ein Wachebeamter wegen Amtsmissbrauchs angeklagt wurde, weil er bei der Suche nach einem brandgefährlichen, auf der Flucht befindlichen Psychopathen helfen wollte, hat die Generaldirektion für den Strafvollzug einen zweiten Mitarbeiter der JA Josefstadt zur Anzeige gebracht.

Causa “Horror-Hans”: Zweiter Beamter vor Gericht

Auch ihm wird vorgeworfen, im Vollzugsinformationssystem (IVV) die Daten des flüchtigen Mannes aufgerufen zu haben, der einst als “Horror-Hans” für Schlagzeilen gesorgt hatte. Auf Basis der Anzeige wurde auch dieser Justizwachebeamte von der mit der Sache betrauten Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Anfang April muss sich der Vertragsbedienstete – er genießt noch nicht Beamtenstatus, ist dementsprechend dienstrechtlich weniger abgesichert – am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.

Psychiaterin als Geisel genommen, Wache niedergestochen

Der als “Horror-Hans” amtsbekannte Mann war im Juli 2011 vom Landesgericht als psychisch kranker und zurechnungsunfähiger, aber hochgefährlicher Gewalttäter in die Sonderstrafanstalt Göllersdorf eingewiesen worden. Wenige Monate zuvor hatte der paranoid Schizophrene in der JA Josefstadt eine dort tätige Psychiaterin als Geisel nehmen wollen, indem er die junge Ärztin mit selbst gebastelten Stichwaffen bedrohte. Als ihr ein Wachebeamter zu Hilfe kam, stach der Häftling den Mann nieder und verletzte diesen lebensgefährlich. In Göllersdorf soll sich der Zustand von “Horror-Hans” dann dank medikamentöser Therapie gebessert haben, 2015 wurde er in eine Pflegeeinrichtung in der Steiermark verlegt. Dort kehrte er am 8. Juni 2016 von einem genehmigten Spaziergang nicht mehr zurück.

Wollte sich Äußeres von “Horror-Hans” einprägen

Dass nun ein zweiter Justizwachebeamter vor Gericht gezerrt wird, weil er ein aktuelles Foto des Flüchtigen sehen und sich für den Fall einer zufälligen Begegnung einprägen wollte, nehmen Kollegen des Betroffenen mit Verbitterung zur Kenntnis. Innerhalb der Justizwache wird mit breitem Unverständnis darauf reagiert, dass in diesem Fall der Datenschutz des Ausgerissenen Vorrang vor der Eigeninitiative eines Justiz-Mitarbeiters haben soll. Das nunmehr angeklagte Wachorgan der JA Josefstadt nutzt beinahe ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel.

Er habe sich das Äußere von “Horror-Hans” einprägen und in Öffis nach diesem Ausschau halten wollen, zumal es denkbar schien, dass dieser von der Steiermark zurück nach Wien wollte, lautet die Verantwortung des Beschuldigten. Die Suche nach dem abgängigen “Horror-Hans” hatte sich wenige Tage nach seinem Verschwinden erübrigt. Ein Schwammerlsucher stieß in einem Waldstück unweit der steirischen Pflegeeinrichtung auf die Leiche des 61-Jährigen.

(APA/Red.)

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